Schildbürger am Werk

Posse um die Section Control im Pfändertunnel

Vorarlberg
07.09.2026 13:55
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

In der alten Sage bauten die Bürger von Schilda einst ein prächtiges Rathaus, vergaßen dabei jedoch die Fenster. Als es im Inneren stockdunkel blieb, versuchten sie, das Sonnenlicht in Eimern hineinzutragen. Wer geglaubt hat, dass solche Anekdoten ins Reich der Fabeln gehören, kennt die österreichische Bürokratie schlecht. Das jüngste Lehrstück in Sachen Schildbürgertum liefert der Pfändertunnel in Vorarlberg.

Seit dem Frühjahr werden in der Oströhre des Pfändertunnels die Sicherheitsanlagen auf den neuesten Stand gebracht. Die Arbeiten werden in der Nacht durchgeführt, wer in den späteren Abendstunden Richtung Deutschland fährt, muss die Weströhre nutzen. Wer hier Richtung Tirol unterwegs ist, darf nur mehr eine Spur nutzen – und hat ebenso wie der entgegenkommende Verkehr das Tempo zu reduzieren. Um die Raser im Zaum zu halten, wurde im Februar angekündigt, eine hochmoderne Section Control einzusetzen. Die Radargeräte wurden mit steuerzahlerfinanzierter Präzision geeicht, Warnschilder wurden aufgestellt.

Amtliche Verordnung fehlte
Doch wer dachte, dass die Geräte im Einsatz sind, hatte die Rechnung ohne das Wiener Verkehrsministerium gemacht. Die Hochtechnologie an den Tunnelportalen verharrte monatelang im Tiefschlaf. Der Grund war keineswegs ein technisches Gebrechen, sondern ein fehlendes Stück Papier: die amtliche Verordnung. Ohne den passenden Rechtstext ist in Österreich nämlich selbst der schärfste Radarstrahl völlig wirkungslos.

Monatelang fuhren also tausende Fahrzeuge an Messgeräten vorbei – unwissend, dass sie es mit einer bloßen Attrappe bürokratischer Ohnmacht zu tun hatten. Dass die Uhren auf den Wiener Ämtern mitunter etwas langsamer und bedächtiger ticken als im Rest der Welt, ist zwar bekannt. Doch wie lange braucht ein Ministerium für ein Regelwerk, das eine Baustellenmessung erlaubt? „Grundsätzlich bedarf eine solche Prüfung und die darauf aufbauende Verordnung einer gewissen Vorlaufzeit. Darüber hinaus muss die Verordnung vor ihrem Erlassen auch noch den erforderlichen Koordinierungsprozess durchlaufen“, hieß es in einer Stellungnahme des Ministeriums auf ORF-Anfrage.

Eine schwierige Geburt
Anfang August war der bürokratische Geburtsvorgang schließlich vollbracht. Der Rechtstext erblickte das Licht der Welt. Umfang des juristischen Meisterwerks? Genau zwei Paragrafen. Und diese ähneln – man wagt es kaum auszusprechen – weitgehend den Vorlagen bereits existierender Verordnungen. Ein Schelm, wer denkt, hier hätte Strg+C und Strg+V ausgereicht. Nein, ein solcher „Abstimmungsprozess“ verlangt selbstverständlich Reifezeit!

Abbau in knapp einem Monat
Nach der Veröffentlichung brauchte es dann nochmals einen ganzen Monat, bis die Anlage am vergangenen Montagmorgen endlich scharf geschaltet wurde. Doch die wahre Pointe dieser Episode folgt erst noch: Die Section Control wird nämlich keinen Staub anzusetzen: Schon in knapp einem Monat wird die gesamte Anlage bereits wieder abgebaut! Sobald nämlich die Tunnelarbeiten beendet, erlischt die rechtliche Grundlage einer „besonderen Gefährdung“, die derzeit durch den Gegenverkehr in nur einer Röhre gegeben ist.

Fazit des Vorarlberger Possenspiels: Monatelange Vorbereitung, geeichte Geräte im Dornröschenschlaf, ein bürokratischer Verordnungs-Marathon für zwei Paragraphen – für einen scharfen Betrieb von exakt vier Wochen. Schilda lässt grüßen!

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