Online registrieren

Digitale Bonuskarte für Kärntner Ehrenamtliche

Kärnten
07.09.2026 16:00

Mit der „Kärntner Ehrenamtskarte“ will das Land die Freiwilligenarbeit von Einzelpersonen belohnen. Ab sofort können sich Kärntnerinnen und Kärntner, die sich ehrenamtlich engagieren, online auf der Website des Freiwilligenzentrums Kärnten registrieren und verschiedene Vorteile nutzen.

Etwas Gutes für die Gesellschaft tun, ohne dafür eine Gegenleistung zu erwarten – etwa 200.000 Kärntnerinnen und Kärntner tun dies in den verschiedensten Ehrenämtern regelmäßig. „Knapp die Hälfte aller Österreicher über 15 Jahre ist ehrenamtlich tätig. Das ist ein riesengroßer Schatz für unsere Gesellschaft und soll in Zukunft auch für die einzelnen Personen Vorteile bringen“, sagt Landeshauptmann und Vereinsobmann des Freiwilligenzentrums Kärnten, Daniel Fellner.

In diesem Zusammenhang wurde die „Kärntner Ehrenamtskarte“ ins Leben gerufen. Ehrenamtliche können sich ab sofort auf der Website des Freiwilligenzentrums Kärnten – www.fwz-ktn.at – kostenlos als Mitglied einer ehrenamtlichen Organisation bzw. eines Vereins registrieren und erhalten dadurch automatisch Vergünstigungen und andere Vorteile bei 26 österreichischen Unternehmen. „Die Liste unserer Partner soll schrittweise ausgebaut und erweitert werden“, heißt es vonseiten des Freiwilligenzentrums Kärnten.

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Neben Beruf und Care-Arbeit müssen sich Freiwillige die Zeit oft selbst stehlen, um sich ehrenamtlich engagieren zu können.

Günther Vallant, Präsident des Kärntner Gemeindebundes

Auch Günther Vallant, Präsident des Gemeindebunds, kennt die Bedeutung der Freiwilligenarbeit in Kärnten: „Ehrenamtliche leisten einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft. Ich freue mich, dass ihr Einsatz mit der Kärntner Ehrenamtskarte nun auch auf Landesebene stärker belohnt wird.“

In Zukunft könnte die ehrenamtliche Arbeit auch einen Vorteil für Arbeitssuchende bringen, erklärt Fellner: „Wenn sich zwei gleichermaßen qualifizierte Personen für eine Stelle bewerben und es die Vergaberichtlinien sowie der juristische Rahmen erlaubt, soll ein ausgeübtes Ehrenamt in die Entscheidung miteinfließen.“ Diesbezüglich müsse aber jeder Fall individuell berücksichtigt werden.

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