Im Zusammenhang mit der Bestellung von Laienrichter vermutete der Unabhängige Bauernverband Ungereimtheiten und machte deshalb eine Anzeige. Doch die Staatsanwaltschaft Linz stellte keinen wissentlichen Befugnismissbrauch fest. Doch die Causa könnte in die Verlängerung gehen.
Anfang Juli hatte der UBV (Unabhängige Bauernverband) eine Sachverhaltsdarstellung bei der Staatsanwaltschaft Linz eingebracht. Grund: Seit 2007 soll bei der Landwirtschaftskammer OÖ die Bestellung der Laienrichter nicht mehr gesetzeskonform – also mit Beschluss der Vollversammlung – abgelaufen sein.
Nicht wissentlich falsch gehandelt
Zwar räumte die LKOÖ Fehler ein, berief sich aber auf Mängel bei der rechtlichen Beurteilung. „Wir schließen aus, dass jemand wissentlich falsch gehandelt hat“, hieß es im Juli auf „Krone“-Anfrage. Dem schloss sich die Staatsanwaltschaft Linz an, die das Verfahren nun eingestellt hat. „Es konnte kein wissentlicher Befugnismissbrauch festgestellt werden“, erklärte Staatsanwältin Ulrike Breiteneder.
UBV gibt nicht auf
Für den UBV sei diese Begründung aber falsch. Er brachte Ende August einen Fortführungsantrag in der Causa ein. Ob dem stattgegeben wird, muss ein 3-Richter-Senat am Landesgericht Linz entscheiden. Kammer-Direktor Karl Dietachmair zur Einstellung: „Das ist natürlich eine Erleichterung.“
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