Unfall mit Verletztem

Lenkerin verweigert Alkotest; kein Führerschein

Kärnten
01.09.2026 18:11

Einiges zu klären und dann wohl die Konsequenten zu tragen hat eine Klagenfurterin: Die 35-Jährige fuhr am Dienstag einem Transporter auf, dessen Lenker wurde verletzte. Sie verweigerte den Alkotest... und hatte keinen Führerschein.

Verkehrsbedingt verringerte ein 20-Jähriger, der Dienstagnachmittag in Klagenfurt einen Kleintransporter lenkte, vor einer Ampel das Tempo. Das erkannte eine  35-jährige Autolenkerin zu spät; ihr Wagen, in dem sich auch  ihre 71 Jahre alte Mutter aus Klagenfurt befand, prallte auf den Transporter.

Der Lenker des Transporters wurde bei dem Unfall verletzt; die Rettung brachte ihn ins Klinikum Klagenfurt. Die beiden Frauen blieben unverletzt.

Die 35-jährige Lenkerin verweigerte jedoch den Alkotest und hatte keine gültige Lenkberechtigung.

Wann darf die Polizei testen?
Einen Alkoholtest darf die Polizei bei jeder Kontrolle durchführen – auch ohne Verdacht, wie der ÖAMTC erklärt. Egal, ob mittels Alkomat oder Vortestgerät. Ein Alkoholtest kann sogar noch Stunden nach Fahrtende verlangt werden. Fußgänger können ebenfalls kontrolliert werden, wenn vermutet wird, dass sie einen Unfall verursacht haben. 

Wer den Alko-Vortests verweigert, muss zwingend einen Alkomattest machen. Wer den Alkomattest grundlos – ohne dass medizinische Gründe vorliegen – verweigert, macht sich strafbar. 

Die Behörde geht bei Verweigerern vom höchsten Alkoholisierungsgrad aus, von über 1,6 Promille, und das bedeutet eine Geldstrafe zwischen 1600 und 5900 Euro. Außerdem ist man den Führerschein für mindestens sechs Monate los. Nachschulungen, ein amtsärztliches Gutachten und eine verkehrspsychologische Stellungnahme stehen dem vermeintlichen Alkoholsünder ebenfalls bevor.

Wenn aus medizinischen Gründen wie beispielsweise Asthma kein Alkomattest durchgeführt werden kann und der Verdacht einer Alkoholisierung besteht, ist, so der ÖAMTC, eine Blutabnahme durch einen Arzt vorzunehmen.

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