Der Rechtsstreit um die für die geplante Schnellstraße S34 wichtige Spange Wörth in Niederösterreich geht in die nächste Runde. Nach dem grünen Licht des Bundesverwaltungsgerichts ziehen die Gegner nun vor beide Höchstgerichte. Und auch bei der S34 selbst gibt es neuen rechtlichen Zündstoff.
Nach dem grünen Licht des Bundesverwaltungsgerichts (BVwG) für die Spange Wörth ziehen die Gegner wie angekündigt vor die Höchstgerichte. Die Umweltorganisationen Virus und Lebenswertes Traisental haben Revision beim Verwaltungsgerichtshof (VwGH) eingelegt. Gemeinsam mit der Bürgerinitiative „Nein zur Spange Wörth“ sowie 26 Landwirten und Anrainern wurde zudem Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) erhoben.
Ich bin zuversichtlich, dass eines der Rechtsmittel gegen das aus unserer Sicht rechtswidrige Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts erfolgreich sein wird.
Wolfgang Rehm, Umweltorganisation Virus
Das BVwG hatte die rund 1,7 Kilometer lange Verbindung bei St. Pölten zwischen B20 und geplanter S34 im Juli nach jahrelangem Beschwerdeverfahren genehmigt. Vor dem Baustart müssen allerdings noch die konkreten Flächen für Ausgleichsmaßnahmen zum Schutz des Mittelspechts und anderer Waldvögel in einem eigenen Änderungsverfahren festgelegt werden.
Gegner sehen Mängel beim Artenschutz
Die Gegner sehen unter anderem Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zum Artenschutz nicht ausreichend berücksichtigt. Dieser hatte sich im Zuge des Verfahrens mit Fragen zur EU-Vogelschutzrichtlinie beschäftigt. Nach Ansicht der Projektgegner seien dessen Vorgaben im anschließenden Verfahren nicht ausreichend umgesetzt worden.
Ein weiterer Streitpunkt ist der enge Zusammenhang zwischen Spange Wörth und S34. Die Gegner vertreten die Rechtsauffassung, dass die beiden Vorhaben nicht getrennt behandelt werden dürften. Vor dem VfGH argumentieren sie deshalb unter anderem damit, dass eine unzuständige Behörde über die Spange entschieden habe.
„Ich bin zuversichtlich, dass eines der Rechtsmittel gegen das aus unserer Sicht rechtswidrige Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts erfolgreich sein und dieses wieder aufgehoben werden wird“, erklärt Virus-Verfahrensexperte Wolfgang Rehm.
Neuer Rechtsstreit um S34
Unterdessen gibt es auch unmittelbar um die S34 eine neue rechtliche Auseinandersetzung. Weil bescheidmäßig festgelegte Fristen auslaufen, beantragte die Asfinag beim Land Niederösterreich eine Verlängerung und bekam diese bewilligt.
Virus hat Mitte August gegen diesen Fristverlängerungsbescheid Beschwerde erhoben. Die Umweltorganisation begründet dies mit einem aus ihrer Sicht unionsrechtswidrigen Mangel der bestehenden S34-Bescheide. Der Fristverlängerungsbescheid sei aufgrund der Beschwerde noch nicht rechtskräftig.
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