Vier Jahre Haft

Schlafmittel im Tee: Lebensgefährtin vergewaltigt

Gericht
01.09.2026 15:53

Weil seine Lebensgefährtin keinen Sex mit ihm wollte, mischte ihr der Anfang 40-Jährige Schlafmittel in den Tee und verging sich an ihr. Im Wiener Landesgericht muss sich die Frau an den furchtbaren Vorfall zurückerinnern – zumindest an das, was sie noch weiß ...

Tapfer nimmt die Frau in der Mitte des Verhandlungssaals im Wiener Landesgericht Platz. Ihr ehemaliger Lebensgefährte sitzt rechts von ihr auf der Anklagebank. „Ich möchte, dass er meine Aussage hört“, ließ sie schon im Vorhinein durch ihre Anwältin ausrichten. 

Spielsucht und Geldprobleme
Die zweifache Mutter berichtet von einer Beziehung, die lange schon zerrüttet war: „Er ist seit Jahren spielsüchtig und das hat zu den Problemen geführt, die wir hatten.“ Ihr Ex verdiente in seinem Job nämlich nicht schlecht und auch sie ist berufstätig – trotzdem fehlte hinten und vorn das Geld. „Er konnte die Miete nicht mehr zahlen.“ Eine Partnerschaft sei das lang nicht mehr gewesen. Man hätte auch seit Monaten keinen Sex mehr gehabt ...

„Hatte keine Kleidung mehr an“
Etwas, was der  Anfang 40-Jährige am 5. Juli schließlich einfach erzwang. „Wir haben schon drei Monate in dieser Wohnung getrennt gelebt“, erklärt die Frau. „An diesem Nachmittag hat er mir auf einmal einen Tee gebracht.“ Den sie trank. Die zwei kleinen gemeinsamen Kindern waren an dem Wochenende bei den Großeltern. „Und das nächste, was ich weiß, ist, dass ich im Bett lag und keine Kleidung mehr an hatte.“ Der Angeklagte starrt während ihrer Aussage mit verschränkten Armen einfach ins Leere. 

Zitat Icon

Der Gedanke, nicht zu wissen, was war, der tötet mich.

Opfer im Wiener Landesgericht

Und auch, als seine Ex-Lebensgefährt anfängt zu weinen, zeigt der Mann keine Reaktion. „Ich hab‘ ihn gefragt, warum ich nackt bin und er hat gesagt, dass wir Sex hatten.“ Erinnern kann sich die Frau aber nicht mehr. Etwas, was wohl nur jemand in ihrer Situation nachvollziehen kann: „Ich hab‘s dann noch einmal zugelassen, um zu schauen, ob ich's nicht vielleicht eh wirklich selbst wollte. Es hat mich angewidert.“

Schlafmittel im Nachmittagstee
Noch am selben Abend im Spital wurde das Schlafmittel Zolpidem in ihrem Körper gefunden – jenes Medikament, dass ihr damaliger Lebensgefährte vom Arzt verschrieben bekommen hat. „Der Gedanke, nicht zu wissen, was war, der tötet mich“, so die Frau vor dem Schöffensenat. 

Straftat
Vergewaltigung
Strafrahmen
zwei bis zehn Jahre Haft
Urteil
Vier Jahre Haft
nicht rechtskräftig

Dem der Angeklagte kurz zuvor noch versucht hat weis zu machen, dass seine Ex an jenem Tag regelrecht über ihn hergefallen sei. „Sie wollte wahrscheinlich, dass wir uns wieder vertragen“, meint der Mann. Und erzählt eine Geschichte über eine Versicherungspolizze, auf der ein Kind aufscheint, dass nicht existiert – laut dem Anfang 40-Jährigen ein Fehler der Versicherung. „Das hat sie ihm nie geglaubt. Das ist ein mögliches Motiv für eine Falschbelastung“, mutmaßt sein Verteidiger. 

Dafür sieht der Schöffensenat aber überhaupt keine Anhaltspunkte. Er muss nicht lange beraten, bis die vorsitzende Richterin das Urteil verkündet: Vier Jahre Gefängnis wegen Vergewaltigung. Der Angeklagte meldet sofort volle Berufung an und auch die Staatsanwältin gibt keine Erklärung ab – also nicht rechtskräftig.

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