Die Endlos-Geschichte um die abgenommenen Schafe von Steinerkirchen an der Traun geht munter weiter. Kurzfristig sah es so aus, als müssten die Tiere am Montag von der Behörde zurückgegeben werden, jetzt gibt´s aber eine weitere Entscheidung, die dies wieder stoppt.
Die schier endlose Geschichte um 49 abgenommene Schafe in Steinerkirchen/T. ist um das nächste Kapitel reicher. Nachdem das Landesverwaltungsgericht OÖ die Aktion als rechtswidrig eingestuft hatte, sollten die Tiere von der Pfotenhilfe Lochen am kommenden Montag zurück in den Stall kommen. „Wir haben dreimal bei der Bezirkshauptmannschaft urgiert, da es keine Rechtsgrundlage gibt, meinem Mandanten die Tiere vorzuenthalten“, sagt Jurist Benjamin Biberhofer, der Bauer Roland Sch. (41) vertritt. Der Revisionsantrag der Behörde hatte nämlich keine aufschiebende Wirkung. Doch nun kam kurzfristig eine Gerichtsentscheidung, dass dem Antrag auf aufschiebender Wirkung doch stattgegeben wurde. Die Schafe bleiben, wo sie sind.
Vier Schafe tot, mehrere Lämmer geboren
Laut Bestandsliste sind vier Schafe seit der Abnahme gestorben, zwei erst im August: „Hier wurde auch Unterernährung als Grund angegeben. Ob dies meinem Mandanten noch angelastet werden kann, bezweifle ich“, so Biberhofer. Mehrere Lämmer wurden in der Herde geboren.
Tierhalteverbot ausgesetzt
Am 10. September gibt’s bekanntlich ein nächstes Verfahren, weil die Bezirksbehörde ein Tierhalteverbot ausgesprochen hat, das Mitte Juni vom Gericht ausgesetzt worden war. Bis das Verwaltungsgericht über die Revision der Abnahme entschieden hat, bleiben die Tiere in der Zuständigkeit der Bezirksbehörde und in ihrer „Unterkunft“ in Lochen.
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