Nach dem Murenabgang auf die Kläranlage in Sölden in Tirol Ende Juli ist die Lage an der Ötztaler Ache offenbar ernster als zunächst angenommen. Erste Ergebnisse zusätzlicher Laboruntersuchungen deuten auf eine erhöhte bakterielle Belastung hin. Die BH Imst reagierte daher vorsorglich und verhängte bis auf Weiteres ein Befahrungsverbot.
Betroffen ist der Abschnitt von der Brandachbrücke talauswärts bis zur Mündung in den Inn. Rafting, Kanufahren und sonstige Befahrungen sind damit verboten. Auch vom Baden wird derzeit abgeraten. Hunde und andere Haustiere sollen nicht ins Wasser und keinesfalls daraus trinken.
Die Auswertung von Proben ergab zunächst keine Hinweise auf eine erhöhte Belastung.

Markus Federspiel, Vorstand Wasserwirtschaft
Bild: Christian Forcher/Fotoworxx
„Diese mögliche bakterielle Belastung ist ernst zu nehmen“, betont Gesundheitsdirektorin Theresa Geley. Die endgültigen Ergebnisse der zusätzlichen mikrobiologischen Untersuchungen liegen zwar noch nicht vor, Proben zeigen aber erhöhte Keimzahlen.
Keine Gefahr für Trinkwasser
Für das Trinkwasser besteht laut Behörden keine Gefahr. „Auswirkungen auf das Trinkwasser der Region sind nach aktuellem Kenntnisstand nicht zu erwarten“, erklärt Geley. Die Trinkwasserversorgung erfolge nämlich überwiegend über höher gelegene Quellen.
Auswirkungen auf das Trinkwasser der Region sind nach aktuellem Stand nicht zu erwarten.

Gesundheitsdirektorin Theresa Geley
Bild: Christof Birbaumer
Hintergrund ist die seit Ende Juli notwendige provisorische Abwassereinleitung in die Ache. Eine Mure hatte rund 100.000 Kubikmeter Schlamm und Geröll auf die Kläranlage in Sölden geschoben. Täglich müssen derzeit rund 4000 bis 6000 Kubikmeter Abwasser eingeleitet werden. Aufgrund der hohen Wasserführung wird dieses stark verdünnt.
Abseits der möglichen bakteriellen Belastung zeigen die bisherigen Untersuchungen keine weiteren gewässerökologisch kritischen Auffälligkeiten. Das Land Tirol führt das wöchentliche Monitoring weiter. Endgültige Ergebnisse gibt es noch nicht. Bis diese vorliegen, gilt: Wassersportler müssen die Ache meiden.
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