Tipps der AK

Heimische Unternehmen trotzen sommerlicher Hitze

Tirol
15.08.2026 12:00

Tirols Unternehmen steckten den heißen Sommer bislang gut weg. Sie müssen auch eine neue Verordnung einhalten, um Mitarbeitern bei hohen Temperaturen ein angenehmes Arbeiten zu ermöglichen. Für Arbeitnehmer gibt es seitens der Arbeiterkammer Tipps.

Anhaltende Trockenheit sorgte im August dafür, dass Tiroler Bauern ihre Tiere wieder ins Tal bringen mussten – die „Krone“ berichtete ausführlich.

Dass Temperaturen jenseits der 30 Grad zu schaffen machen, liegt auf der Hand. Tirols Unternehmen steckten die Hitzewellen bisher aber gut weg. „Es gab keine Anfragen. Auch in Beratungen oder bei Beschwerden ist das Thema nicht aufgetaucht“, erklärt die Tiroler Wirtschaftskammer (WK).

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Diese Maßnahmen sind ab einer gefühlten Temperatur von 30 Grad umzusetzen. 

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Hitzeschutzverordnung liefert klare Regelungen
Damit Firmen ihre Produktionen oder Dienstleistungen im gewohnten Maße anbieten können, braucht es klare Regelungen für Mitarbeiter. Wie diese aussehen, ist in der neuen Hitzeschutzverordnung verankert, die seit 1. Jänner 2026 in ganz Österreich gilt. Diese verpflichtet Arbeitgeber dazu, Schutzmaßnahmen zu setzen – wenn etwa Arbeitnehmer bei Hitze im Freien arbeiten. Erfolgt die Arbeit über eine Stunde pro Tag im Freien, sieht die Verordnung die Erstellung eines Hitzeschutzplans vor. „Diese Maßnahmen sind ab einer gefühlten Temperatur von 30 Grad umzusetzen. Die aktuelle gefühlte Temperatur kann einfach auf der Webseite der Geosphere Austria abgerufen werden“, erklärt die Arbeiterkammer Tirol (AK). Die WK erklärte, dass es auch keine „Beanstandungen von Arbeitsinspektoren“ gegeben hätte.

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Die Konzentration lässt unter Hitze stark nach und das Unfallrisiko für die Arbeitnehmer steigt.

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Maßnahmen sind umzusetzen
Für Arbeitgeber liegen Maßnahmen vor, um Mitarbeiter vor Hitze zu schützen. Zunächst sind technische Maßnahmen (Sonnenschirme, etc.) umzusetzen. Dann folgen organisatorische Maßnahmen wie etwa eine Arbeitszeitverlegung. Zuletzt gibt es persönliche Maßnahmen, die zum Tragen kommen, wenn die vorherigen Punkte ausgeschöpft sind. Diese sehen viel Trinken oder UV-Schutz-Kleidung vor. „Die Konzentration lässt unter Hitze stark nach und das Unfallrisiko für die Arbeitnehmer steigt. Im Sinne des Gesundheitsschutzes sind die dargestellten rechtlichen Vorgaben arbeitgeberseitig umzusetzen“, so die AK.

Arbeitnehmer haben zudem Anspruch auf raumklimatische Verhältnisse, „die dem menschlichen Organismus angemessen sind.“ Ein Recht auf Homeoffice wegen hoher Temperaturen gibt es jedoch nicht.

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