Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat das Urteil gegen den Thüringer Bürgermeister Harald Witwer teilweise aufgehoben. Der Vorarlberger ÖVP-Grande muss zwar 18.000 Euro zahlen, bleibt aber gerichtlich unbescholten.
Der Fall hatte in Vorarlberg für einige Schlagzeilen gesorgt: Im Dezember 2025 mussten sich der Thüringer Bürgermeister Harald Witwer, seines Zeichens auch ÖVP-Landtagsabgeordneter, und ein Beamter wegen Abgabenhinterziehung vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Ein Gemeindeunternehmen, für das beide verantwortlich zeichneten, hatte nämlich jahrelang keine Umsatzsteuer bezahlt. Witwer betonte stets, nichts von der verspäteten Umsatzsteuervoranmeldung gewusst zu haben. Der Beamte wiederum entschuldige sein Versäumnis mit „Überforderung“. Wichtig: Keinem der beiden wurde vorgeworfen, sich persönlich bereichert zu haben. Am Ende wurden sowohl der Beamte als auch Witwer verurteilt – was insbesondere Letzterer nicht nachvollziehen konnte.
Entscheidung des Obersten Gerichtshofs
Der OGH gab nun der Nichtigkeitsbeschwerde des Thüringer Bürgermeisters teilweise statt. Das Urteil wegen grob fahrlässiger Abgabenverkürzung in den Jahren 2019 bis 2021 wurde aufgehoben und Witwer somit in diesem Punkt freigesprochen. Allerdings verurteilte ihn der OGH wegen Abgabenhinterziehung zu einer Geldstrafe von 36.000 Euro. Davon wird die Hälfte bedingt nachgesehen, sodass der ÖVP-Politiker am Ende „nur“ 18.000 Euro bezahlen wird müssen. Obwohl Witwer eine rechtskräftige Geldstrafe erhielt, gilt er nicht als gerichtlich vorbestraft.
Urteil gegen den Beamten bestätigt
Das Urteil gegen den Beamten wurde vom OGH hingegen weitgehend bestätigt. Er muss wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung 80.000 Euro bezahlen, 30.000 Euro wurden bedingt nachgesehen. Der OGH erachtete die Strafhöhe als der Schuld angemessen und nicht reduktionsfähig. Die Gemeindegesellschaft selbst geht straffrei aus: Eine damals vom Landesgericht verhängte Strafzahlung nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz wurde vom Höchstgericht aufgehoben.
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