Der Thüringer Bürgermeister Harald Witwer sowie ein leitender Finanzbeamter mussten sich am Dienstag vor dem Landesgericht Feldkirch verantworten. Ihnen wurde unter anderem Abgabenhinterziehung in Höhe von 140.000 Euro vorgeworfen.
Laut Anklage sollen die beiden Angeklagten als Entscheidungsträger der gemeindeeigenen „Immobilienverwaltungs GmbH und Co.KG“ über mehrere Jahre hinweg Umsatzsteuer in Höhe von rund 140.000 Euro hinterzogen bzw. verspätet entrichtet haben. Zudem seien in den Jahren 2022 bis 2024 Umsatzsteuererklärungen teilweise nicht oder nicht fristgerecht abgegeben worden. Der Schaden wurde bereits vollständig gutgemacht. Im Prozess, der aufgrund des verpassten Fliegers des Wiener Verteidigers mit zwei Stunden Verspätung begonnen hatte, bekannte sich lediglich der Zweitangeklagte, seines Zeichens Leiter des Finanzdienstleistungszentrums Blumenegg, für schuldig. Er „Ich habe Fehler gemacht, weil ich überlastet war.“ Anders der Thüringer Bürgermeister Harald Witwer, der sagte, als Geschäftsführer der gemeindeeigenen Gesellschaft darauf vertraut zu haben, dass das dafür zuständige FLZ Blumenegg die Umsatzsteuerangelegenheiten korrekt und zeitgerecht erledige.
Kein klassischer Schuldspruch für Witwer
Nach Abwägung aller Fakten sprach die vorsitzende Richterin des Schöffensenats, Verena Wackerle, den FLZ-Leiter wegen vorsätzlicher Abgabenhinterziehung schuldig und verurteilte ihn nicht rechtskräftig zu einer Geldstrafe in Höhe von 110.000 Euro, davon 80.000 auf Bewährung, da er den Schaden bereits vollständig gutgemacht hat und er unbescholten ist. Im Falle des Bürgermeisters erging kein Urteil. Der Grund dafür: Der Schöffensenat sah bei Harald Witwer nur zum Teil eine vorsätzliche Abgabenhinterziehung gegeben. Er wurde wegen der nicht bezahlten Steuern vor dem Jahr 2023 daher nur wegen grob fahrlässiger Abgabenverkürzung schuldig gesprochen. Diese Entscheidung wirkt aber wie eine Strafe des Finanzamts. Witwer gilt daher nicht als gerichtlich verurteilt.
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