Böhmermann-Streit
AfD-Politiker Krah: Haftbefehl wegen Prozesskosten
Maximilian Krah verlor im Dezember 2024 den „Champagner-Prozess“ gegen Jan Böhmermann. Nun soll wegen nicht vollständig bezahlter Prozesskosten ein zivilrechtlicher Haftbefehl gegen den AfD-Politiker vorliegen. 296,26 Euro sollen nach wie vor offen sein. Zahlen wolle er „nur widerwillig“, da er Böhmermann für „einen Widerling“ hält.
Ein deutsches Gericht hat einen Haftbefehl gegen den AfD-Bundestagsabgeordneten Maximilian Krah erlassen. Grund ist ein Rechtsstreit zwischen ihm und dem ZDF-Satiriker Jan Böhmermann.
Der Politiker der rechtsextremen AfD war gegen Böhmermann vorgegangen, weil dieser in seinem Podcast eine Zuschrift vorgelesen hatte, der zufolge Krah auf dem Oktoberfest 200 Champagnerflaschen bestellt habe.
Nur „rund 50 Flaschen“
Laut einem vom „Spiegel“ zitierten Gerichtsurteil argumentierte Krah, dies könnte sich auf sein Persönlichkeitsrecht auswirken. Er habe das Verfahren verloren – unter anderem, weil Böhmermann kurz nach Erscheinen direkt ergänzt hatte, dass es sich lediglich um „rund 50“ Flaschen gehandelt habe. Doch der AfD-Mann zahlt die Prozesskosten nicht.
Prozesskosten nicht gezahlt
Zunächst musste Böhmermann demnach rund 5000 Euro mittels eines Vollstreckungsverfahrens eintreiben, aktuell sind 296,26 Euro offen. Eine Gerichtsvollzieherin hat Mitte Juli einen Termin zur Vermögensauskunft angesetzt, doch Krah ist nicht erschienen.
„Deutschland ist ein Rechtsstaat, und es kann nicht sein, dass sich ein Bundestagsabgeordneter und Volljurist seinen gesetzlichen Verpflichtungen entzieht“, sagt Böhmermanns Anwalt Sebastian Gorski.
Krah sagte auf Anfrage des „Spiegel“, er sei überrascht, dass „ständig Forderungen nachgeschoben“ würden, sein Anwalt werde sie prüfen. Böhmermann halte er für „einen Widerling“, da zahle er „nur widerwillig“.










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