Bedingte Haftstrafe

Wiener (21) hinterließ Brandspur auf dem Heimweg

Gericht
06.08.2026 10:46

Weil ein junger Mann bei seinen Kellnerschichten regelmäßig zu tief ins Glas schaute, sitzt er jetzt vor dem Wiener Richter. Denn der 21-Jährige zündete am Heimweg alles an, was ihm in die Quere kam. Erklärung hat er keine, zu einem Geständnis kann er sich letztendlich aber doch durchringen. 

Ein Lastenfahrrad, eine Pinnwand in einem Schulgebäude, diverse Mistkübel, einen Sonnenschirm, Gartenzaun und mehr – wenn die Schicht des 21-jährigen Kellners endete, war auf seinem Heimweg durch den 21. Bezirk nichts vor ihm und seinem Feuerzeug sicher. „Ich war unter hohem Alkoholeinfluss“, sagt der gebürtige Wiener im Landesgericht.

Handy an allen Tatorten geortet
Der junge Mann will am 23. Juni aber nur das Außenmobiliar eines Cafés angezündet haben. „Er hat sich auf diesen Videos wiedererkannt“, so sein Verteidiger Ernst Schillhammer. Aufwendige Ermittlungsarbeiten der Polizei und besonders Rufdatenauswertungen konnten ihn diversen Tatorten zuordnen. Zwei Minuten vor der Brandmeldung bei der Feuerwehr befand sich sein Handy stets vor Ort. „Geht da immer irgendjemand hinter ihnen nach und zündet dann Sachen an?“, konfrontiert ihn Richter Gerald Wagner.

Anwalt Ernst Schillhammer verteidigt den 21-jährigen Kellner.
Anwalt Ernst Schillhammer verteidigt den 21-jährigen Kellner.(Bild: Anja Richter)

Es braucht nur ein kurzes Gespräch mit seinem Anwalt Schillhammer und schon ändert er seine Verantwortung: „Ich würde gerne gestehen, dass ich dafür verantwortlich bin“, hält sich der 21-Jährige wortkarg. Warum er im Mai und Juni in diversen Angriffen alles in Brand steckte, was ihm unterkam, wisse er selbst nicht genau. Der Schaden beträgt zumindest 55.000 Euro. 

Straftat
versuchte schwere Sachbeschädigung
Strafrahmen
bis zu zwei Jahre Haft
Urteil
9 Monate bedingte Haft
rechtskräftig

„Ich würde den Schaden sehr gerne wiedergutmachen“, sagt der Wiener. Weil nie eine richtige Feuersbrunst ausbrach, wird er „nur“ wegen versuchter schweren Sachbeschädigung verurteilt. Weil der Kellner unbescholten ist und sich letztlich noch zu einem Geständnis durchringen konnte, wird er zu neun Monaten bedingter Haft verurteilt. Außerdem muss er eine Alkohol- und Psychotherapie machen. 

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