Ein 69-jähriger Tiroler stand am Mittwoch bereits zum zweiten Mal vor Gericht. Er hatte 2024 ein Video von Franz Hörl geteilt, in dem dieser vermeintlich zum Wolf-Abschuss aufruft. Der Angeklagte gab sich unwissend.
Der rüstige Pensionist und „Hobby-Schafbauer“, wie er sich selbst bezeichnete, ist ganz offensichtlich eine durchaus streitbare Person. Seine Facebook-Gruppe, die stolze 13.000 Mitglieder zählt, dient ihm jedenfalls immer wieder dazu, seine dezidierte Meinung zum Wolf im Alpenraum zu posten und lautstark kundzutun.
Das Birkenzucker-Rezept ist mir zugeschickt worden.
Angeklagter
Ein „Birkenzucker-Rezept“ wurde nun gleich zweimal vor Gericht verhandelt. Einmal hat er dafür nämlich bereits eine Diversion erhalten, heute musste er sich wieder dafür verantworten, da er in der auferlegten Probezeit eben das „Wolf-Abschuss“-Video von Hörl teilte und wieder strafrechtlich „auffällig“ wurde.
„Das Birkenzucker-Rezept ist mir zugeschickt worden“, argumentierte er am Mittwoch am Landesgericht Innsbruck vor Richterin Martina Eberherr. Er habe nicht gewusst, dass Birkenzucker für Wölfe tödlich sein könne und auch der im Rezept enthaltene Begriff „Waldratte“, der man damit das Leben „versüßen“ wolle, habe ihm nichts gesagt. „Ich nehme an, dass es vielleicht der Wolf ist, weiß es aber nicht genau“, gab er sich vor Gericht auf mehrfache Nachfrage der Richterin konstant unwissend.
Es steht ihnen zu, eine Meinung zum Wolf zu haben, aber es gibt Grenzen.
Richterin Martina Eberherr
„Hat mich imponiert, dass Politiker Tacheles redet“
Ein Video, auf dem der ÖVP-Nationalratsabgeordnete Franz Hörl dazu aufrufe, in Sachen Wölfe zu schießen, was gehe und einzugraben, was gehe, wollte er ebenfalls nicht ganz genau verstanden haben. „Es hat mir einfach imponiert, dass ein Politiker Tacheles redet“, meint er dazu befragt, weshalb das Video seinen Weg in Facebook-Gruppe und Youtube-Kanal gefunden habe. Was genau der wortgewaltige Zillertaler im Video sagte, sei allein schon aufgrund des Dialektes und der schlechten Tonaufnahme schwierig, führte er außerdem aus. „Im ersten Verfahren musste sogar ein Zillertaler ausrücken, um zu interpretieren, was genau gesagt wurde“, argumentierte der Angeklagte.
Richterin Ebeherr schenkte dem Mann schließlich nicht wirklich Glauben. „Es steht ihnen zu, eine Meinung zum Wolf zu haben, aber es gibt Grenzen“, meinte sie in ihrer Urteilsbegründung. Die Postings bzw. das Teilen des Videos sei sehr wohl qualifiziert gewesen, zur „Schädigung von Flora und Fauna“ aufzurufen sowie eine strafbare Handlung zu setzen. Sie verurteilte den Mann zu einer teilbedingten Geldstrafe von 2240 Euro, von denen er die Hälfte unbedingt bezahlen muss. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
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