Kritik reißt nicht ab

Getöteter Kater: „Freispruch ist fatales Zeichen“

Gericht
06.08.2026 08:00

In der „Krone“-Tierecke laufen die Leitungen heiß, nachdem vier junge Tiroler für die Tötung von Kater „Schmotzer“ straffrei geblieben sind. Auch Tierschutzorganisationen wurden erneut aktiv.

Die Freisprüche für vier junge Tiroler, die Kater „Schmotzer“ töteten und die Tat auch noch filmten, bewegt ganz Österreich. Auch in der „Krone“-Tierecke laufen seit den Urteilen die Telefone heiß. Unsere Leser stoßen bei Tierexpertin Maggie Entenfellner auf offene Ohren: „Dieses Urteil sorgt zu Recht für Empörung. Denn am Ende bleibt der Eindruck zurück, dass das Leid eines Tieres rechtlich nicht jenes Gewicht erhält, das ihm unsere Gesellschaft längst beimisst.“

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Tiere haben keine Stimme. Umso wichtiger ist es, dass wir unsere für sie erheben – und dies sollte auch unser Rechtsstaat tun.

Maggie Entenfellner, Leiterin der „Krone“-Tierecke

Laut Entenfellner gehe es darum, welches Signal mit solchen Urteilen ausgesendet wird: „Tiere haben keine Stimme. Umso wichtiger ist es, dass wir unsere für sie erheben – und dies sollte auch unser Rechtsstaat tun.“

Anwalt Sascha Flatz wollte als Opfervertreter für den Kater auftreten.
Anwalt Sascha Flatz wollte als Opfervertreter für den Kater auftreten.(Bild: krone.tv)

Mit ihren Argumenten schlägt sie in die gleiche Kerbe wie viele Anwälte im Land. Sascha Flatz etwa hat für jene Frau, die Streuner „Schmotzer“ gepflegt hat, einen Antrag auf Privatbeteiligtenanschluss gestellt, der mit zehnseitiger Begründung vom Landesgericht Innsbruck abgewiesen wurde.

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Das war eine barbarische Tötung eines Lebewesens und keine Erlösung. Dass dies ungesühnt bleibt, ist ein fatales Zeichen für den Tierschutz.

Anwalt Michael Dohr

Verwaltungsstrafe nach dem Tierschutzgesetz?
Rechtsanwalt Michael Dohr ist empört: „Das war eine barbarische Tötung eines Lebewesens und keine Erlösung. Dass dies ungesühnt bleibt, ist ein fatales Zeichen für den Tierschutz.“

Verschiedene Tierschutzorganisationen wollen in der Sache weiterkämpfen – darunter Tierschutz Austria: „Wir haben uns an die Generalprokuratur sowie an die Richtervereinigung gewandt und darum ersucht, den Fall zu prüfen“, so Präsidentin Madeleine Petrovic. Zudem wurde bei der Bezirksverwaltungsbehörde Kitzbühel die Einleitung eines Verwaltungsstrafverfahrens nach dem Tierschutzgesetz beantragt.

Die Hunde-Such-Hilfe Österreich will gar eine zivilrechtliche Sammelklage einreichen. Eine Dame, die das Video gesehen hat, sei schwer traumatisiert. Sie fordert Schmerzensgeld.

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