Kritik an den Mullahs

Laut UNO seit März 56 Hinrichtungen im Iran

Ausland
05.08.2026 16:16
Porträt von krone.at
Von krone.at

Laut UNO sind im Iran seit dem 19. März mindestens 56 Menschen wegen angeblicher Gefährdung der nationalen Sicherheit hingerichtet worden. Wie der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte, Volker Türk, mitteilte, standen 27 dieser Hinrichtungen im Kontext der landesweiten Proteste gegen die Regierung in Teheran zu Beginn des Jahres.

Seit März habe es einen Anstieg bei Hinrichtungen und Todesurteilen gegeben. Türk fordert die iranische Führung dringend auf, alle Hinrichtungen einzustellen und auf die Abschaffung der Todesstrafe hinzuarbeiten. „Mehr als hundert weitere“ Menschen könnten wegen ähnlicher Anklagen exekutiert werden, erklärte der österreichische Diplomat weiter. Auch Hinrichtungen wegen Drogendelikten würden „weiter in alarmierendem Tempo vollstreckt“. Der Vollzug der Todesstrafe erfolge, um „Angst zu schüren“, fügte Türk hinzu. Er forderte Teheran auf, alle Hinrichtungen zu stoppen und auf die Abschaffung der Todesstrafe hinzuarbeiten.

Menschenrechtsgruppen kritisieren seit Jahren die rigorose Anwendung der Todesstrafe im Iran und werfen den Behörden vor, Hinrichtungen auch zur Einschüchterung einzusetzen. Der Menschenrechtsorganisation Amnesty International zufolge wurden im vergangenen Jahr mindestens 2159 Menschen im Iran hingerichtet – der höchste verzeichnete Wert seit 1981. Auch im Kontext des Irankrieges wurden Todesurteile gegen mutmaßliche Spione und politische Gefangene vollstreckt.

Großer Appell: Österreichs Parteien vereint
Die außenpolitischen Sprecherinnen und Sprecher aller Fraktionen im österreichischen Nationalrat riefen die iranischen Behörden gemeinsam dazu auf, sämtliche Hinrichtungen von Personen, die im Kontext der Proteste am 8. und 9. Jänner festgenommen wurden, umgehend auszusetzen.

Sie appellierten zudem an Teheran laut einer Aussendung, die verhängten Todesurteile nicht zu vollstrecken, laufende Verfahren gegen Demonstrantinnen und Demonstranten rechtsstaatlichen Mindeststandards zu unterwerfen und unabhängigen Beobachtern und internationalen Organisationen Zugang zu den Verfahren zu gewähren.

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