Brand aus!

Lobau-Feuer: Es hätte viel schlimmer kommen können

Wien
05.08.2026 16:00

Nach 20 Stunden war der Großbrand in der Lobau am Mittwochvormittag endlich gelöscht. Dabei hatte Wien Glück im Unglück, einige Zufälle spielten den Einsatzteams in die Hände. Die Ursache des Brands dürfte menschliche Verantwortungslosigkeit sein. Die Polizei ermittelt.

Am Mittwoch gegen 10 Uhr früh konnte die Wiener Berufsfeuerwehr in der Lobau endlich das ersehnte Kommando „Brand aus“ geben. Erst in den frühen Morgenstunden war der Brand auf einer Fläche von 18 Hektar – das entspricht 25 Fußballfeldern – halbwegs unter Kontrolle gebracht, und die Zahl von rund 100 Einsatzkräften und 40 Fahrzeugen konnte langsam reduziert werden.

Polizei ermittelt, bis zu ein Jahr Gefängnis droht
Eine Wiesenfläche von rund sechs Hektar bei der Eßlinger Furt wurde bei dem 20-stündigen Brand laut der Feuerwehr „großteils vernichtet“. Es hätte aber noch viel schlimmer kommen können. Der Großenzersdorfer Donau-Arm bot den Flammen auf einer Seite natürlichen Einhalt und ersparte den Feuerwehrleuten so einen „Zweifrontenkrieg“ gegen die Flammen.

Rund sechs Hektar Vegetation wurden durch den Brand „großteils vernichtet“.
Rund sechs Hektar Vegetation wurden durch den Brand „großteils vernichtet“.(Bild: Stadt Wien / Feuerwehr)

Auch die Windrichtung spielte dem gemeinsamen Einsatz der Wiener Florianijünger, ihrer niederösterreichischen Kollegen, dem Innenministerium mit zwei Hubschraubern und der städtischen Forstbetriebe (MA 49) in die Hände. Die MA 49 hält auch weiterhin die Stellung und befeuchtet die Fläche mit Sprinkler-Anlagen, um ein Wiederauflodern des Feuers zu verhindern.

Der Grund für das Feuer dürfte Verantwortungslosigkeit sein – vielleicht eine weggeworfene Flasche, deren Scherben zum Brennglas wurden, am wahrscheinlichsten aber eine Zigarette, und das ist alles andere als ein Kavaliersdelikt: Die Polizei hat Ermittlungen wegen „fahrlässigen Herbeiführens einer Feuersbrunst“ eingeleitet. Das ist ein gerichtlicher Straftatbestand (§170 StGB), der mit bis zu einem Jahr Gefängnis bestraft werden kann.

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