Senior und Pflegerin

Höhere Strafen für Mordversuch aus Verzweiflung

Salzburg
05.08.2026 15:05

Ein Salzburger (86) wollte sich und seine stark pflegebedürftige Ehefrau mit Schlaftabletten töten. Beide überlebten. Danach wurden er und die Pflegerin (60), die ihm die Pillen gab, wegen versuchten Mordes verurteilt. Jetzt verschärfte die Justiz beim Berufungsprozess die Strafen. 

Ein Salzburger (86) und seine gleichaltrige, aber demenzkranke Ehefrau teilten 55 Jahre lang ihr Leben. Bis der Senior am Abend des 31. August 2025, einen Entschluss aus Verzweiflung traf: „Ich wollte meine Frau und mich von den Qualen erlösen“, erzählte er den Geschworenen beim ersten Prozess Mitte März. 

Eine Packung Halcion-Tabletten – ein verschreibungspflichtiges Schlafmittel – hatte er von einer mitbeschuldigten Pflegerin bekommen. Er zerkleinerte sie, mischte ein „potenziell tödliches“ Getränk und trank es mit seiner Frau. Gesagt hat er ihr nichts davon.

Beide überlebten jene Nacht. Mitte März wurden er und die Pflegerin (60) wegen versuchten Mordes schuldig gesprochen: Er erhielt drei Jahre auf Bewährung, sie vier Jahre unbedingte Haft.

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Ich wollte meine Frau und mich von den Qualen erlösen.

Der Angeklagte vor Gericht

Berufungsprozess über die Strafhöhe
Am Mittwoch forderte der Staatsanwalt eine Erhöhung der Strafen beim Berufungsprozess vor einem Richter-Senat des Oberlandesgerichtes Linz: Es solle „nicht der Eindruck erweckt werden“, dass ein solches Handeln eine Lösung wäre, betonte der Ankläger und verwies auch auf das Sterbeverfügungsgesetz. „Er hat nicht aus böser Absicht gehandelt, sondern aus liebevollen Gründen“, konterte Verteidiger Michael Hofer und fragte: „Wozu eine höhere Strafe? Jede Haft bedeutet für den 86-Jährigen lebenslang.“

Ähnlich argumentierte Kurt Jelinek, Verteidiger der Pflegerin: „Es war purste Verzweiflung. Sie sah nur das Leid.“ Doch die Worte der Verteidiger verhallten, der Richter-Senat erhöhte bei beiden die Strafe: Vier Jahre teilbedingt, eines davon unbedingt, lautete die neue Strafe für den Senior. Und fünf Jahre, eineinhalb Jahre davon unbedingt, bekam die Beitragstäterin. „Das Handeln ist ohne Willen des Opfers geschehen. Viele andere haben eine solche Ausweglosigkeit erlebt, aber diesen Schritt nicht gewählt. Über das Leben anderer darf nicht entschieden werden“, erklärte die Vorsitzende und schloss das Verfahren. 

Pflegerin betreut jetzt krebskranken Ehemann
Nun stellte sich noch die Frage: Wird der 86-Jährige seine Ehefrau wieder sehen? Bis jetzt hatte das Ehepaar nur telefonisch Kontakt, erzählte der Senior: „Sie fragt immer, wann ich wieder komme. Dazu muss ich immer Ausreden finden. Es ist ein Trauerzustand.“ Theoretisch wäre Kontakt durch die Rechtskraft des Urteils wieder möglich. Aber: „Es wurde bereits eine einstweilige Verfügung beantragt“, berichtet Opfer-Anwalt Stefan Rieder. Das sei der Wunsch des Erwachsenenvertreters, des Sohnes, gewesen. Für die unbedingt abzusitzende Strafe hätte er Chancen auf eine Fußfessel. So wie es bei der mitverurteilten Pflegerin der Fall ist, die jetzt Zuhause mit dem Apparat am Fußgelenk ihren krebskranken Ehemann betreut.

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