Ist der Behördenapparat erst einmal in Schwung geraten, dann gibt es offenbar kein Halten mehr. Das musste ein Autofahrer aus Tirol am eigenen Leib erfahren. 780 Euro sollte der Mann für eine Untersuchung zahlen, die gar nicht stattfinden hätte dürfen.
Es war ein Vergehen aus der Vergangenheit, das einen Tiroler nach über einem Jahr wieder einholte. Das Ganze mündete für ihn in einen unnötigen Spießrutenlauf, der erst mithilfe der Landesvolksanwaltschaft beendet werden konnte.
Am Anfang stand eine Führerscheinabnahme
Ein Blick zurück an den Ursprung: Alles begann mit einer Führerscheinabnahme. Der Mann soll unter Suchtmitteleinfluss ein Auto gelenkt haben. So weit, so verwerflich. Der Führerschein war futsch. Eine verhängte Strafe von 1000 Euro wollte der Tiroler in Raten abstottern. Doch dabei passierte das verhängnisvolle Missverständnis in der zuständigen Bezirkshauptmannschaft. Diese deutete das Ansuchen als Beschwerde und legte es dem Landesverwaltungsgericht vor. Und das, obwohl zu dem Zeitpunkt die Frist für eine Beschwerde – hätte es eine gegeben – ohnedies abgelaufen war.
Viel Aufwand für ein überflüssiges Verfahren
Das fiel offenbar niemandem auf und der Behördenapparat lief heiß. Das Landesverwaltungsgericht forderte Beweise für das Vergehen bei der BH an. Diese schickte daraufhin jenes Blut, das dem Mann bei besagter Polizeikontrolle vor mehr als einem Jahr abgenommen worden war, zur Analyse in ein Labor.
Und dann der Hammer! Die Rechnung über 780 Euro wurde dem Autofahrer zugeschickt. Er sollte für etwas zahlen, das eigentlich nicht mehr hätte veranlasst werden dürfen. Das erfuhr der Tiroler aber erst viel Ärger später. Bei einer mündlichen Verhandlung vor dem Landesverwaltungsgericht wurde dem Mann der Beschluss mitgeteilt, dass seine Beschwerde – die ja gar keine war – als verspätet zurückgewiesen wird.
Es hätte überhaupt kein Beschwerdeverfahren geführt werden dürfen.
Landesvolksanwaltschaft
Was jetzt? Auf Anraten der Landesvolksanwaltschaft legte der Tiroler Rechtsmittel gegen den Kostenbescheid ein. „Es hätte überhaupt kein Beschwerdeverfahren geführt und so weder das Blut analysiert noch dem Beschwerdeführer die Kosten auferlegt werden dürfen“, hält die Landesvolksanwaltschaft dazu in einem Bericht fest.
Der Tiroler hatte schließlich Erfolg, er muss die Kosten für die Blutanalyse doch nicht zahlen. Zurück bleibt ein schaler Nachgeschmack. Ohne Hilfe der Landesvolksanwaltschaft wäre dem Bürger ein Behördenirrtum wohl teuer zu stehen gekommen.
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