Nach der abgewiesenen Beschwerde über eine Anlage am Kalserbach in Osttirol meldet sich auch der Landesumweltanwalt zu Wort – und mahnt. Für ihn ist die weitere Vorgehensweise klar.
„Die Entscheidung des Landesverwaltungsgerichtes Tirol war für mich keine Überraschung“, hält Vize-Landesumweltanwalt Walter Tschon gegenüber der „Krone“ fest.
Was war passiert? Vor wenigen Tagen erteilte das Gericht dem geplanten Projekt eine Absage – die „Krone“ berichtete. Bereits im Jahr 2024 hatte die Tiroler Landesregierung die beantragte naturschutzrechtliche Bewilligung versagt. Dagegen legte die Gemeinde Kals am Großglockner Beschwerde ein und ging vor das Landesverwaltungsgericht Tirol. Dieses schmetterte die Pläne nun erneut ab.
Die Gründe waren schwerwiegende Beeinträchtigungen des Natura-2000-Gebiets. Zudem sei das Gebiet eine der wenigen intakten Metapopulationen der Deutschen Tamariske im Ostalpenraum. Die Wasserentnahme, die Wehr und die Druckrohrleitung würden die natürlichen Abläufe des Baches tiefgreifend verändern. Auch die Umweltschutzorganisation WWF zeigte sich mit dem Entscheid zufrieden und forderte zudem das endgültige Aus für die Kraftwerkspläne.
Aus meiner Sicht ist daher die Gemeinde gut beraten, keine weiteren rechtlichen Schritte anzudenken.

Walter Tschon, Vize-Landesumweltanwalt
Bild: Christof Birbaumer
Weitere Schritte seien aus vielen Gründen abzuraten
Für Tschon ist das gegenständliche Projekt nicht realisierbar, zumal es eine erhebliche Beeinträchtigung bewirken würde. Es sei obendrein auch nicht entscheidend, ob die Grenze des Natura-2000-Gebiets innerhalb oder knapp außerhalb des Wehrrückstaus verlaufe. Dass die Gemeinde Beschwerde erhoben hat, sei für ihn deshalb „nicht nachvollziehbar“ gewesen.
Das Resümee des Landesumweltanwaltes fällt somit äußerst klar aus: „Aus meiner Sicht ist daher die Gemeinde gut beraten, schon aus verwaltungsökonomischen Aspekten – insbesondere finanziellen Erwägungen – keine weiteren rechtlichen Schritte anzudenken.“
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