Wegen angeblich unzureichender Maßnahmen gegen Zwangsarbeit hat die US-Regierung auf die Einfuhren von 60 Handelspartnern einen Zoll von zehn bzw. 12,5 Prozent angekündigt – auch auf bestimmte Produkte aus der EU. Die Aufschläge sollen noch in der Nacht, genauer gesagt am Freitag um 6.01 Uhr MESZ, in Kraft treten.
Je nach Handelspartner hätten Untersuchungen entweder Zölle in Höhe von zehn oder 12,5 Prozent als „angemessenen Satz“ ergeben, hieß es in der Mitteilung aus dem Büro des US-Handelsbeauftragten Jamieson Greer. Die EU wird dort gemeinsam mit unter anderem Taiwan, Japan und der Schweiz als Handelspartner genannt, bei denen für die Importe bestimmter Produkte in die USA beide Sätze aufgeführt werden.
Es soll demnach auch Ausnahmen geben, es ist aber laut Medienberichten noch nicht klar, wie diese aussehen. Jedenfalls ausgenommen seien Produkte, die bereits zuvor auf ein Schiff geladen wurden, sich auf dem letzten Transportabschnitt zum Bestimmungsort befinden und vor dem 28. Juli abgefertigt werden.
Frist für die bisherigen globalen Zölle läuft aus
Am Freitag läuft die gesetzliche Frist für die bisherigen globalen Zölle aus. Nach seiner Niederlage vor dem Obersten US-Gerichtshof hatte Trump in aller Eile im Februar neue globale Zölle in Höhe von zehn Prozent verhängt. Grundlage für die neuen Importgebühren ist der Paragraf 122 aus dem Handelsgesetz von 1974, der die Erhebung einer Abgabe von höchstens 15 Prozent maximal 150 Tage lang erlaubt. Danach müsste das US-Parlament seinen Segen geben – angesichts der ohnehin hohen Inflation ist dies mehr als unwahrscheinlich.
Der Supreme Court hatte im Februar entschieden, dass Trumps frühere Zölle gegen Dutzende Handelspartner – darunter ebenfalls die Europäische Union – auf Basis eines Notstandsgesetzes rechtswidrig waren. Trump habe dabei seine Befugnisse als Präsident überschritten, urteilte eine deutliche Mehrheit der Richter. In der Konsequenz muss die US-Regierung Milliarden an Zöllen wieder zurückzahlen.
Gleiches Gesetz, anderer Paragraf und neuer Grund
Dass Trump nun eine neue Zoll-Begründung liefert, war erwartet worden. So kann die Regierung das gleiche Handelsgesetz aus dem Jahr 1974 heranziehen, um auf Basis eines anderen Paragrafen neue Zölle zu verhängen. Paragraf 301 räumt der Regierung die Möglichkeit ein, bei nachweislich „ungerechtfertigten, unangemessenen oder diskriminierenden“ Handelspraktiken entsprechend aktiv zu werden.
Voraussetzung für Zölle auf Basis des Paragrafen 301 ist, dass die Regierung zuvor Kommentare eingeholt und Anhörungen durchgeführt hat. Dies war zuletzt bei Brasilien der Fall, als Greer einen Zoll von 25 Prozent auf bestimmte Güter des südamerikanischen Landes verkündete. Die Untersuchung habe eine Vielzahl von unfairen Handelspraktiken offenbart, hieß es. Bereits Anfang Juni hatten die USA Zölle gegen 60 Volkswirtschaften angedroht, weil diese Importe von Produkten aus mutmaßlicher Zwangsarbeit nicht verhindert oder bestehende Importverbote nicht genügend überprüft hätten.
„Turnberry-Deal“, um Handelskrieg abzuwenden
Für die meisten Importe aus der EU galt bisher ein Zoll von bis zu 15 Prozent. Dabei handelt es sich um das auch als „Turnberry-Deal“ bekannte bilaterale Handelsabkommen zwischen der EU und den USA. Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und Trump hatten sich im August 2025 darauf geeinigt, um einen drohenden Handelskrieg abzuwenden.
Brüssel machte weitere Zugeständnisse wie die Abschaffung von EU-Zöllen auf US-Industriegüter. Angesichts der sprunghaften Politik unter Trump hat die EU aber zusätzlich ein Sicherheitsnetz eingebaut: Sollten die USA ihre Zusagen nicht vollständig umsetzen oder Absprachen aussetzen, können die EU-Konzessionen ausgesetzt werden. Dazu gehören etwa erneute Zollerhöhungen.
Bisher hält sich Washington laut Brüsseler Kreisen zumindest in den meisten Fällen an das Abkommen. Für rund 93 Prozent der EU-Exporte in die Vereinigten Staaten fielen Zölle in Höhe von maximal 15 Prozent an, sagte ein EU-Beamter. Bei den restlichen Produkten liege der Satz allerdings höher: Dies sei etwa für Käse zutreffend, der effektiv mit knapp 25 Prozent verzollt werde.
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