Hitze in der Stadt

Wirbel um Verbot von Wasserschalen für Wildtiere

Tierecke
15.07.2026 14:56
Porträt von Katharina Lattermann
Porträt von Tierecke
Von Katharina Lattermann und Tierecke

Ein virales Posting lässt derzeit viele Tierfreunde ungläubig zurück. Der Vorwurf: Wien würde Wasserschalen für Wildtiere im öffentlichen Raum verbieten. Die Stadt spricht hingegen von einer irreführenden Darstellung und stellt die Fakten klar.

Kann man in Wien bestraft werden, wenn man Wildtieren eine „verbotene“ Wassertränke zur Verfügung stellt? Genau diesen Eindruck erweckt derzeit ein viel geteiltes Posting von Tierschutz-Aktivisten. Die Stadt Wien stellt nun klar: Von einem generellen Verbot oder gar Strafen für Menschen, die an heißen Tagen helfen wollen, könne keine Rede sein.

Mit drastischen Bildern und Formulierungen wie „Nicht erlaubt“ oder „Nicht zu fassen“ werfen die Aktivisten der Stadt vor, Wasserschalen für Wildtiere auf öffentlichen Flächen zu verbieten und sich dabei auf das Wiener Reinhaltegesetz zu berufen. Das sorgt in sozialen Medien für heftige Reaktionen und viel Empörung.

Oasen wie der Türkenschanzpark in Währing haben üppige Wasservorräte für die „wilden Bewohner“ ...
Oasen wie der Türkenschanzpark in Währing haben üppige Wasservorräte für die „wilden Bewohner“ der Stadt.(Bild: romanple - stock.adobe.com)

„Krone“ hat nachgefragt
Die Stadt Wien widerspricht der Darstellung deutlich, dass Tiere quasi verdursten würden, wenn nicht an jedem Eck ein gefüllter Napf steht:   „Wildtiere sind grundsätzlich gut an ihren Lebensraum angepasst und nutzen natürliche Wasserstellen, Feuchtbiotope, Gewässer oder öffentliche Trinkbrunnen. Gerade während Hitzeperioden verlegen viele Tiere ihre Aktivitäten in die kühleren Morgen-, Abend- und Nachtstunden“, erklärt eine Sprecherin aus dem Rathaus. Mit Grünflächen, naturnahen Gewässern und neuen Lebensräumen – etwa den Wiener Wäldchen – schaffe die Stadt zusätzliche Rückzugsorte und Wasserquellen.

Keine Strafen 
Besonders wichtig ist der Stadt eine Klarstellung: Wer Tieren an extrem heißen Tagen Wasser anbietet, müsse keine Strafen befürchten. Gerüchte, wonach die „Waste Watcher“ der MA48 deswegen Anzeigen ausstellen würden, seien falsch. Es gehe vielmehr um Regelungen zur Müllvermeidung im öffentlichen Raum und nicht darum, tierfreundliches Verhalten zu bestrafen. Auch dass die Stadtreinigung angewiesen ist, volle Wassergefäße aktiv zu entfernen, wird verneint: „Es gibt keine diesbezügliche Dienstanweisung!“

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