Mehrere Familien bzw. deren Kinder hatte eine Ärztin im Tiroler Oberland in Betreuung. Dabei soll sie laut Anklage unrechtmäßig Leistungen an die ÖGK und PVA verrechnet haben. Der fortgesetzte Prozess brachte nun aber die Wende.
„Die Ärztin hat reine Telefonate als Verlaufskontrollen angeführt“, ortete eine Mutter am zweiten Prozesstag am Landesgericht Innsbruck betrügerisches Vorgehen. Geschockt von den hohen Kosten, die bei der Leistungsabrechnung der ÖGK aufschienen, hatte sie Alarm geschlagen. Eine andere Mutter glaubte zu wissen, dass nur eines ihrer vier Kinder in Behandlung war – „die E-Card wurde aber von allen verlangt“.
Entlastendes wohl zu spät vorgelegt
Die Angeklagte verabsäumte es offenbar, schon nach den Anschuldigungen und im Zuge der Ermittlungen alle Dokumente zu den Patienten und den Leistungen vorzulegen. „Dann hätten sie sich den Prozess vielleicht ersparen können“, sagte die Richterin. Denn die penible Aufarbeitung entlastete sie nun. Und die Richterin gestand der Ärztin zu, dass es gerade bei der gegenständlichen Art der Behandlung auch „telemedizinische Leistungen“ – sprich: Telefonate – gebe.
Als ich den Akt erhalten habe, ging ich eher von einem Schuldspruch aus. Sie hätten gleich alle entlastenden Dokumente vorlegen sollen.
Die Richterin beim Prozess
Die Verteidigerin führte zur oben genannten Schilderung der Mutter an, dass es rund um die genannten Vorgänge in Familien nur logisch sei, dass alle Kinder – nicht nur das Hauptbetroffene – „angeschaut“ würden.
Staatsanwältin führte nochmals eigenartige Abrechnungen an
Die Staatsanwältin blieb am Ende bei ihrem „Zweifel an den Leistungen“. Teils hätten die Erläuterungen zu den Abrechnungen „idente Textstellen“ erhalten.
Letztlich waren betrügerische Absichten bzw. gezielte Manipulationen seitens der Medizinerin aber nicht zu beweisen. Es erfolgte ein bereits rechtskräftiger Freispruch.
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