
Die französische Rechtspopulistin Marine Le Pen will am Ende des gegen sie laufenden Berufungsprozesses über die Präsidentschaftskandidatur ihrer Partei entscheiden.
Die Staatsanwaltschaft hatte am Vorabend Strafen für Le Pen gefordert, die nicht mit einer vierten Präsidentschaftskandidatur Le Pens vereinbar wären, falls die Richter ihnen folgen sollten.
Urteil wohl erst im Sommer
Die Staatsanwälte verlangten vier Jahre Haft, davon drei auf Bewährung, eine Geldstrafe in Höhe von 100.000 Euro und ein fünfjähriges Verbot, bei Wahlen anzutreten. Mit dem Urteil der Berufungsrichter wird allerdings erst im Sommer gerechnet.
„Die Richter haben das Schicksal der Präsidentschaftswahl in der Hand“, so der Sprecher der Partei Rassemblement National (RN), Philippe Ballard, am Mittwoch dem Sender RMC.
Bardella als mögliche Alternative
Theoretisch kann Le Pen noch vor das höchste Berufungsgericht ziehen, das sich nicht mit der Sache befasst, sondern auf Verfahrensfehler prüft. Sie hatte aber zuvor bereits zu erkennen gegeben, dass sie die Kandidatenfrage vorher klären wolle. Falls sie verhindert sei, solle der 30 Jahre alte Parteichef Jordan Bardella antreten.
Der RN-Abgeordnete Jean-Philippe Tanguy zeigte sich am Mittwoch überzeugt, dass Le Pen und die Mitangeklagten ihre Unschuld beweisen könnten. Die Forderungen der Staatsanwaltschaft seien „nicht überraschend“ gewesen, erklärte er. „Jetzt ist aber die Verteidigung dran“, fügte er hinzu.
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