Zum neuen Rektor der Universität Innsbruck wurde am Mittwoch der international anerkannte Quantenphysiker Gregor Weihs gewählt, wie die „Krone“ berichtete. In den Reihen des Universitätsrats sorgt das Vorgehen des Senats bei dem Wahlprozedere allerdings für Unmut.
In einer Presseaussendung verkündete die Uni Innsbruck am Mittwoch um exakt 16.44 Uhr, dass Gregor Weihs ab dem 1. März 2027 das Amt des Rektors der Universität Innsbruck bekleiden wird. Nicht ganz zwei Stunden später – um 18.29 Uhr – folgte eine weitere Presseaussendung. Mit dem Betreff: „Offener Brief des Universitätsrats der Universität Innsbruck“.
Zum Wohle der Universität Innsbruck hat der Universitätsrat von einer neuerlichen Ausschreibung abgesehen.
Der Universitätsrat in dem offenen Brief
Nur Einservorschlag für Wahl übermittelt
Empfänger des Briefes ist Elmar Pichl, der Sektionschef im Bundesministerium für Frauen, Wissenschaft und Forschung in Wien. „Der Universitätsrat der Universität Innsbruck hat mit Irritation zur Kenntnis
genommen, dass ihm der Senat für die Wahl der Rektorin oder des Rektors
lediglich einen Einservorschlag übermittelt hat, da nach entsprechender
Abstimmung im Senat lediglich ein einziger Kandidat als geeignet erachtet
wurde“, heißt es zu Beginn.
Und weiter: „Der Universitätsrat kann eine Berufung nur aus dem Vorschlag des Senats durchführen oder eine Neuausschreibung vornehmen. Zum Wohle der Universität Innsbruck und unter Berücksichtigung der umfassenden Abwägungen des Senats hat der Universitätsrat von einer neuerlichen Ausschreibung abgesehen und über den vorgeschlagenen Kandidaten abgestimmt.“
Evaluierung des Gesetzes gefordert
Der Universitätsrat räumt zwar ein, dass ein Einservorschlag rechtmäßig ist. Jedoch sei dies „überaus unbefriedigend“, zumal als einzige Alternative zu einer Wahl nur eine Neuausschreibung zur Verfügung stehe. Abschließend fordern die Verfasser des offenen Briefes eine Evaluierung des entsprechenden Gesetzes.
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