Meinungsfreiheit!
Österreicher “gewann” gegen Frankreich
Ausland
31.01.2006 16:30
Frankreich hat nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte gegen das Grundrecht auf Meinungsfreiheit verstoßen. Geklagt hatte ein 79-jähriger österreichischer Journalist, der 1994 wegen eines kritischen Artikels über eine päpstliche Enzyklikla in Frankreich wegen "Diffamierung" zu einer symbolischen Geldstrafe verurteilt worden war.
Die Straßburger Richter kamen in ihrem Urteil in Straßburg zu dem Schluss, dass der Journalist keineswegs die Christengemeinschaft diffamiert und auch nicht zum Hass aufgerufen habe, sondern einen "nützlichen Beitrag zur einer ideologischen Debatte" geleistet habe.
Der Journalist hatte sich kritisch mit der Enzyklika von Papst Johannes Paul II. "Der Glanz der Wahrheit" auseinander gesetzt, wobei es um den Ursprung der Judenverfolgung in Europa ging. Gegen diesen Artikel geklagt hatte eine christliche französische Vereinigung "Allianz gegen Rassismus und für die Achtung der französischen und der christlichen Identität".
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