Weil er auf seiner Instagram-Seite mehrere Videos gepostet hatte, die Adolf Hitler und nationalsozialistische Inhalte verherrlichten, musste sich ein 45-Jähriger am Dienstag vor Gericht verantworten. Weil der Unbescholtene seine Taten gestand, kam er mit einer bedingten Haftstrafe davon.
Ein 45-jähriger Österreicher musste am Dienstag auf der Anklagebank am Landesgericht Ried im Innkreis Platz nehmen. Ihm wurde vorgeworfen, sich im nationalsozialistischen Sinne betätigt zu haben: So habe er auf seinem Instagram-Account mehrere Videos veröffentlicht, die Adolf Hitler und nationalsozialistische Inhalte verherrlichten.
Durch Emojis Zustimmung ausgedrückt
Die Beiträge sollen unter anderem Reden Hitlers gezeigt und zentrale Ideologieelemente des Nationalsozialismus propagiert haben. Dabei hatte der Angeklagte die verbotenen Postings auch noch durch zustimmende Emojis „ausdrücklich positiv“ kommentiert und einer Vielzahl von Personen zugänglich gemacht.
15 Monate bedingt
Das Verbrechen der nationalsozialistischen Wiederbetätigung wird mit Freiheitsstrafen von einem bis zu zehn Jahren bestraft. Weil der bis dato unbescholtene Österreicher aber auch noch geständig war, kam er mit einer bedingten Haftstrafe in der Länge von 15 Monaten davon. Das Urteil ist rechtskräftig.
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