Mehr als fünf Jahre nach der umstrittenen Operation „Luxor“ haben die Ermittlungen zu einem ersten Prozess wegen Terrordelikten geführt. Am Mittwoch wurde ein Imam vom Vorwurf der Mitgliedschaft in einer Terrorvereinigung und der Verhetzung rechtskräftig freigesprochen.
Gegen 70 Beschuldigte wurde nach der umstrittenen „Operation Luxor“, die durch den Terroranschlag am 2. November 2020 in der Wiener Innenstadt ausgelöst wurde, ermittelt. Verfahren gegen 13 Personen seien noch offen. Eines davon wurde am Mittwoch abgeschlossen: Ein ägyptisch-stämmiger Imam saß im Großen Schwurgerichtssaal im Wiener Landesgericht auf der Anklagebank. Seit 25 Jahren predigt der Mann in Graz und Wien und laut Staatsanwaltschaft soll er dabei besonders die Hamas verherrlicht, diese Predigten auch ins Internet gestellt haben.
Jetzt wurde dem Mann der Prozess wegen antisemitischer Verhetzung, Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation und terroristischer Vereinigung gemacht. „Das Beweisverfahren wird zeigen, dass der Angeklagte sich nicht annähernd für die Hamas oder andere Terrororganisationen betätigt hat“, kündigte der Verteidiger an, dass sich sein Mandant „nicht schuldig“ bekennen wird.
In einer Moscheepredigt aus dem Jahr 2014, die später auch auf YouTube hochgeladen wurde, soll der Imam jedoch gesagt haben: „Und denkt an die Anführer an ihrer Spitze – die Anführer von Hamas (...), sie opfern sich selbst für Allah, im Streben nach Allahs Wohlgefallen.“ Beim Prozessauftakt meint der Angeklagte, die Hamas entschieden abzulehnen.
„Auslegungsform von Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt“
Zwar sei der Angeklagte Anhänger einer „radikaleren Auslegungsform“ des Islam, diese sei aber zulässig und von der Meinungs- und Religionsfreiheit gedeckt, begann der Vorsitzende seine Urteilsbegründung. Die Aussagen des Angeklagten stammen zudem aus einer Zeit lange vor dem Angriff der Hamas auf Israel am 7. Oktober 2023. Damals könne eine Unterstützung der Hamas nicht als Unterstützung einer Terrororganisation gewertet werden.
Auch vom Verhetzungsvorwurf wurde der Angeklagte freigesprochen. Einerseits umfasse der Begriff Zionisten „eine Weltanschauung, eher eine politische Anschauung“ und sei damit nicht von der Verhetzung umfasst, andererseits wäre der Vorwurf ohne einen Schuldspruch beim Terrorvorwurf ohnehin verjährt.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.