Das Verwaltungsgericht bestätigt, dass ein von Stadtchef Schneeberger versandter Infobrief einen Verstoß gegen das Datenschutzgesetz darstellt. Sanktionen dagegen gibt es jedoch nicht – und auch keine Entschuldigung vom Bürgermeister.
Der Fall sorgte bereits 2023 für Aufsehen, nun ist er endgültig entschieden: Das Bundesverwaltungsgericht hat bestätigt, dass Daten von rund 1800 Unterzeichnern eines Initiativantrags in Wiener Neustadt von Bürgermeister Klaus Schneeberger unrechtmäßig weiterverwendet wurden. Denn just diesen 1800 Personen wurde kurz vor der Landtagswahl 2023 ein persönlicher Brief zugeschickt.
Briefempfängerin sieht darin „klare Wahlwerbung“
„Wir gaben damals im Rahmen einer Petition zum Schutz von Grünflächen unsere persönlichen Daten bekannt“, ärgert sich die Wiener Neustädterin Ulrike Billaudet. Kurz vor der Wahl erhielt sie, so wie alle anderen Unterzeichner, einen Brief von Schneeberger, in dem auf das Thema Bodenversiegelung sowie den damaligen Landtagskandidaten Franz Dinhobl als Ansprechperson Bezug genommen wurde. „Für mich war das eine klare Wahlwerbung“, ärgert sich Billaudet.
Strafen für Behörden sind nicht vorgesehen
Sanktionen für Behörden sieht das österreichische Datenschutzgesetz jedoch nicht vor. Auch Selina Prünster von den Grünen ärgert sich über die Ignoranz des Stadtchefs und über die Gesetze. „Es ist wichtig zu wissen, dass Bürgermeister nicht alles machen dürfen“. Sie fordert zumindest eine Entschuldigung und eine Datenschutzschulung, bislang jedoch ohne Erfolg.
Bürgermeister wollte nur informieren
Für Schneeberger stellt der Fall keinen Datenmissbrauch dar. „Den Menschen wurde damals kein ,Werbematerial‘ zugeschickt, sondern ein offizielles Schreiben, in dem darüber informiert wurden, was mit ihrem Antrag geschehen ist“, rechtfertigt er sich. „Meine Intention war damals, die Unterzeichner direkt über das Ergebnis zu informieren“. Und: „Dass dies von anderen anders gesehen wird und Bürgerservice in dem Fall nicht goutiert wird, nehme ich zur Kenntnis“.
Trotzdem wirft der Fall eine grundsätzliche Frage auf: Denn während Unternehmen bei solchen Aktionen mit hohen Strafen rechnen müssen, bleiben Verstöße öffentlicher Stellen oft ohne direkte Sanktionen.
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