Virtuelles Stalking

Ex-Frau jahrelang verfolgt: „Sie kann nicht mehr“

Salzburg
17.06.2026 20:00

Über ein Jahrzehnt verfolgte ein Salzburger (70) seine Ex-Ehefrau virtuell: In Postings auf etlichen Plattformen beleidigte er sie, verbreitete Unwahrheiten. Der Opfer-Anwalt berichtete beim Prozess von körperlichen und mentalen Auswirkungen auf das Opfer: „Sie ist wirklich fertig.“

Im Jahre 2009 ließ sich der Angeklagte von seiner damaligen Ehefrau scheiden. Trotzdem stalkte der 70-Jährige sie bis 2026, schrieb Postings auf allen möglichen Online-Plattformen und verschickte E-Mails an Behörden und die Kirchengemeinschaft, um sie schlecht darzustellen, zu beleidigen.

Psychische Belastung
„Die Frau ist fertig. Sie kann nicht mehr und will nichts mehr mit ihm zu tun haben“, betonte Opfer-Anwalt Bernhard Loimer beim Prozess am Mittwoch im Landesgericht und berichtete auch von einer Erkrankung, die sich durch die psychische Belastung entwickelte. Cyber-Stalking lautete der Vorwurf, der seit 2016 im Strafgesetzbuch unter dem Paragraf 107c zu finden ist.

Gegenüber der Richterin gab er den Vorwurf zu. „Lassen Sie die Frau in Ruhe“, wies sie ihn an und erteilte – neben der nicht rechtskräftigen Verurteilung zu drei Monaten bedingter Haft – die Weisung eines absoluten Kontaktverbotes.

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