Zuerst eine Wohnwagen-Siedlung in Graz-Weinzödl, jetzt ein Zeltlager im Metahofpark: Welche Gesetze für Roma-Camps gelten und wie die Stadt Graz durchgreift.
Getümmel im Grazer Metahofpark: Seit einigen Tagen halten sich hier Familien mit auffallend vielen Kindern auf. Anrainer sind verunsichert. Eine Erklärung für die Situation gibt es aus dem Büro der Bürgermeisterin Elke Kahr (KPÖ): Es handelt sich um Ukrainer, die abwarten müssen, ob ihnen der Vertriebenenstatus zuerkannt wird. Teils gibt es für sie nicht genug Quartiere, teils nächtigen sie freiwillig im Freien. Laut Stadt befinden sich aktuell 125 Personen in dieser Schwebe.
Ähnlich wie bei der Bettelei hält Kahr wenig von Verboten. Stattdessen sucht sie mit Sozialarbeitern den Kontakt zu den Familien. Möglichkeiten zum Durchgreifen gebe es: Weil der Metahofpark eine ausgewiesene Schutzzone ist, kann die Polizei auffällige Personen wegweisen.
Bei größeren Lagern liefert auch das Landes-Sicherheitsgesetz rechtliche Grundlagen: Gemeinden können das Aufstellen von Zelten oder Wohnwagen per Verordnung verbieten, „wenn es zur Vermeidung nachteiliger Auswirkungen auf die Sicherheit, die Gesundheit, den Schutz des örtlichen Gemeinschaftslebens, die Landwirtschaft, den Tourismus oder den Naturhaushalt sowie das Orts- und Landschaftsbild erforderlich erscheint“. Laut Büro des Landeshauptmanns Mario Kunasek (FPÖ) haben bisher sechs Gemeinden diese Möglichkeit genützt – nämlich Gleisdorf, Kapfenberg, Weiz, Lieboch, Schladming und Riegersburg.
Roma-Gruppe ist weitergezogen
Auch in Graz gab es neulich einen Fall. Beim GAK-Trainingszentrum schlug eine Roma-Gruppe wegen eines Krankheitsfalls ihre Zelte auf – die Stadt duldete das: „Die Gruppe in Andritz war sehr kooperativ und ist weitergereist, sobald das erkrankte Kind aus dem Krankenhaus entlassen wurde“, meint Kahr. Auch die Polizei bestätigt: „Die Personen haben den betreffenden Ort ordnungsgemäß hinterlassen. Es wurden auch sonst keine strafrechtlich relevanten Vorfälle verzeichnet.“
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