Mit zwei Promille Alkohol im Blut verursachte ein Serbe (44) Mitte Dezember mit seinem Audi einen Unfall mit einer verletzten Person: Fahrlässige Körperverletzung lautete der Vorwurf, den der Mann aber bestritt. Nun klärte ein Unfall-Experte. Der Angeklagte wurde nicht rechtskräftig verurteilt.
„Mein Fehler war der Alkohol, nicht der Unfall“, erklärte der Angeklagte, ein Serbe (44), zu Prozessbeginn Mitte April der Richterin im Salzburger Landesgericht. Mit seinem Audi soll der 44-Jährige am 19. Dezember einen Verkehrsunfall mit einer verletzten Person verursacht haben.
Gutachter klärte Unfallursache
Damals war er betrunken, hatte laut Alko-Test zwei Promille intus. Zudem soll er auf mehrere Verkehrsregeln gepfiffen haben: Demnach war er zu schnell bei Rotlicht über die Busspur in die Kreuzung am Rehrlplatz gefahren. Stimmt nicht, meinte er. Bei der Prozess-Fortsetzung am Donnerstag bestätigte ein Sachverständiger die Anklagevorwürfe.
Wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde der 44-Jährige zu einer Geldstrafe um 1440 Euro, nicht rechtskräftig.
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