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Brunnen-Nachfrage stärkt Pfusch bei Bohrungen

Burgenland
12.06.2026 11:00

Aus Angst vor Wasserknappheit wollen Grundbesitzer zu Selbstversorgern werden. Grundsätzlich darf man sich einen eigenen Brunnen zulegen. Bei der Auswahl ausführender Firmen sollten Auftraggeber aber aufpassen.

Angesichts wiederholt auftretender klimabedingter Dürrephasen, entscheiden viele Grundbesitzer, sich einen eigenen Brunnen bohren zu lassen. Bei der Wirtschaftskammer weiß man, dass im Süden des Burgenlandes die Brunnen heiß begehrt sind. Bei Firmen, die die Bohrungen ausführen, komme deshalb eine gewisse „Goldgräber-Stimmung“ auf.

Nur zehn geprüfte Experten
Vor Unternehmen mit mangelnder fachlicher Qualifikation warnt aber Branchensprecher Markus Dissauer aus Grafenschachen: „Der Beruf des Brunnenmeisters ist in Österreich ein reglementiertes Gewerbe. Rechtliche Anforderungen sind hoch, weil es um sensible Infrastruktur, die Versorgung mit Trinkwasser geht.“ Brunnenmeister gibt es laut Dissauer im ganzen Burgenland aber nur zehn.

Branchensprecher Markus Dissauer, ganz rechts, ist Brunnenmeister und betreibt sein Unternehmen ...
Branchensprecher Markus Dissauer, ganz rechts, ist Brunnenmeister und betreibt sein Unternehmen in Grafenschachen.(Bild: WK Burgenland)

Billigfirmen könnten das Trinkwasser gefährden
 Von einem Billiganbieter bohren zu lassen, kann aber fatale Folgen haben, die nicht gleich zutage treten. Dissauer: „Wenn die bis 70, 80 Meter runterbohren, dann werden auch Grundwasserschichten angebohrt. Wenn das nicht fachgerecht gemacht wird, kann Oberflächenwasser entlang der Bohrung in die Tiefe fließen.“ Ist dieses Oberflächenwasser etwa mit Nitraten verunreinigt, werden auch Trinkwasserreserven kontaminiert.

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Diese Gewerbeberechtigungen werden relativ leicht hergegeben

Branchensprecher Markus Dissauer, Wirtschaftskammer

„Und das ist nicht mehr rückgängig zu machen“, warnt der Experte. Er wisse, dass es in seinem Bezirk mindestens einen Firmeninhaber, ohne Brunnenmeister-Prüfung gebe, so Dissauer: „Diese Gewerbeberechtigungen werden relativ leicht hergegeben.“

Laut Auskunft der Bezirkshauptmannschaft Oberwart kann das Gewerbe auch an Personen vergeben werden, die eine sogenannte „individuelle Befähigung“ nachweisen. Solche Vergaben erfolgen laut Oberwarts Bezirkshauptmann Peter Bubik, von einer Landesabteilung in seinem Namen: „Ich vertraue den Kollegen und mir ist bisher auch kein negativer Fall gemeldet worden.“

Private dürfen nicht unter 20 Meter bohren lassen
Auf 80 Meter hinunter bohren dürften Firmen nach den Vorgaben des Wasserrechts eigentlich gar nicht. Irene Schwartz, Referentin für Wasserrecht an der Bezirkshauptmannschaft Oberwart, erklärt: „Ganz vereinfacht gesagt, dürfen diese Firmen nur den ersten Grundwasserhorizont anbohren. Der zweite liegt unter 20 Meter und das sind Tiefenbohrungen. Die bieten nur ganz wenige Firmen an.“ Auf diesen zweiten Horizont dürften auch nur professionelle Wasserversorger, etwa im Interesse der öffentlichen Trinkwasserversorgung zugreifen. Wer sich einen Brunnen bohren lassen möchte, darf das als Grundbesitzer bis zum ersten Horizont, dafür ist keine Wasserrechtsbewilligung erforderlich. Auftraggeber sollten auch wissen, dass die Pläne dafür von Sachverständigen geprüft werden müssen. Macht das eine Firma nicht, kann es sich um unlautere Methoden handeln, die Sanktionen nach sich ziehen, wenn Trinkwasser verunreinigt wird.

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