Quarzarbeitsplatten in der Küche gibt es nicht nur in vielfältigen Farben und Musterungen, sie halten auch mehr aus als durchschnittliche Natursteinarbeitsplatten. Doch der künstlich hergestellte Stein hat einen großen Haken: Er kann töten.
Wird er etwa im Werk oder beim Kücheneinbau falsch bearbeitet, setzt er krebserregenden Staub frei. Endverbraucher sind von diesem Risiko zwar nicht betroffen. Für Arbeiter kann der freigesetzte Staub jedoch lebensgefährlich werden. Seit 2012 ist die „Staublunge“ sogar eine anerkannte Berufskrankheit.
Verkäufe sind seit letztem Jahr stark gestiegen
Während andere Länder, wie etwa Australien, den gefährlichen Kunststein bereits verboten haben, ist in Österreich noch keine Rede davon. Im Gegenteil: Bei einem internationalen Möbelhaus, das auch in Salzburg eine Niederlassung betreibt, hat man das Sortiment der Kunststeinplatten seit vergangenem Jahr deutlich vergrößert.
Aufgrund der regen Nachfrage verzeichnete der Möbelriese rund 17 Prozent mehr Käufe im Vergleich zum Vorjahr bei dieser Art von Arbeitsplatten – Das Unternehmen zählt aber auch Keramikarbeitsplatten und Glasverbund-Arbeitsplatten dazu.
Auch die Firma Strasser Steine führt Quarzarbeitsplatten. „Quarzkomposit spielt in unserem Materialmix aber nur eine untergeordnete Rolle und machte zuletzt weniger als ein Prozent des Gesamtumsatzes aus“, heißt es vom österreichischen Marktführer.
Neben strengsten Verarbeitungsrichtlinien – die im Unternehmen für die Verarbeitung von allen Materialien gelten – etablierte die Firma eine Alternative zum Quarzkomposit am Markt: „Mit Alpinova haben wir eine patentierte Kreislauflösung entwickelt, die jene Anforderungen abdeckt, für die früher vereinzelt Quarzkomposit nachgefragt wurde. Aufgrund der Produktzusammensetzung weist es im Vergleich zu klassischem Quarzkomposit ein deutlich geringeres Potenzial für Quarzfeinstaubbelastung bei der Bearbeitung auf.“
„Krone“: Wie gefährlich ist der Staub, der bei der Verarbeitung von Quarzkomposit frei wird?
Andreas Ippavitz (Österreichische Staubbekämpfungsstelle / ÖSBS): Quarzstaub ist ein eindeutig als krebserzeugend eingestufter Arbeitsstoff. Eine Exposition gegenüber feinem Quarzstaub kann zur Entwicklung einer Silikose (Staublunge) führen und ist darüber hinaus mit einem erhöhten Risiko für Lungenkrebs verbunden. Lungenkrebs in Verbindung mit Silikose ist in Österreich seit 2012 eine anerkannte Berufskrankheit.
In anderen Ländern ist die Verarbeitung von Quarzkomposit bereits verboten. Wie sieht es in Österreich aus?
In Österreich ist der Umgang mit gefährlichen Arbeitsstoffen klar geregelt, insbesondere durch das Arbeitnehmerschutzgesetz (ASchG) und die Grenzwerteverordnung. Ergänzend geben Sicherheitsdatenblätter konkrete Anweisungen zum sicheren Umgang vor. Bei Einhaltung der Schutzmaßnahmen lässt sich das Risiko deutlich reduzieren.
Wie sehen diese Schutzmaßnahmen konkret aus?
Für die Gefährdung durch Quarzstaub ist die Art der Verarbeitung entscheidend: Eine gesundheitliche Gefährdung besteht vor allem bei unsachgemäßer Verarbeitung (z.B. ohne Absaugung oder Trockenbearbeitung). Bei sachgemäßer Arbeitsweise – insbesondere unter Einhaltung technischer und organisatorischer Schutzmaßnahmen – kann die Exposition wirksam reduziert werden. Bei unsachgemäßer Bearbeitung (z.B. trockenes Schneiden oder Schleifen ohne Absaugung oder Wasserkühlung) besteht hingegen eine gesundheitsrelevante Staubbelastung.
Was genau ist die Aufgabe der ÖSBS?
Die Österreichische Staubbekämpfungsstelle (ÖSBS) ist ein gemeinnütziger Verein (getragen von AUVA, Arbeitsinspektorat und der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau) und beschäftigt sich mit Arbeitnehmerschutz, insbesondere durch medizinische Untersuchungen und Messungen von Staubexposition in Betrieben.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.