AK-SERVICE-TIPP

Alterspension: Wann habe ich Anspruch?

Steiermark
03.06.2026 04:59
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Jacqueline Weber, Expertin für Sozialversicherungsrecht in der Arbeiterkammer Steiermark, weiß, nach welchen Jahrgängen sich das Regelpensionsalter richtet und auch, ob etwa eine Pflegekarenz oder Familienhospizkarenz bei den Versicherungsmonaten angerechnet wird. 

Um in Alterspension gehen zu können, muss man einerseits das Regelpensionsalter erreicht und andererseits die Mindestversicherungszeit erfüllt haben. Das Regelpensionsalter beträgt 65 Jahre. Seit 1. Jänner 2024 wird das Pensionsantrittsalter von Frauen stufenweise von 60 Jahren auf 65 Jahre angehoben. Für die Geburtsjahrgänge 1964 bis 1968 steigt das Regelpensionsalter alle sechs Monate um ein halbes Jahr.

Frauen, die ab dem 1. Juli 1968 geboren sind, können mit 65 Jahren in Alterspension gehen.

Familienhospizkarenz wird angerechnet
Personen, die ab 1. Jänner 1955 geboren sind, müssen mindestens 180 Versicherungsmonate (15 Jahre) erwerben. Davon muss man mindestens 84 Versicherungsmonate (sieben Jahre) erwerbstätig gewesen sein. Es gelten aber auch folgende Zeiten: Selbstversicherung für die Pflege eines behinderten Kindes, Selbst- oder Weiterversicherung für die Pflege von nahen Angehörigen, Familienhospizkarenz, Bezug von aliquotem Pflegekarenzgeld, Pflegekarenz, Pflegeteilzeit oder Begleitung von Kindern bei einem Rehabilitationsaufenthalt.

Bei vorzeitigen Pensionen, wie beispielsweise Korridor-, Schwerarbeits- oder Invaliditätspension gelten abweichende Voraussetzungen.

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