AK-Service-Tipp

Pflichtpraktikum oder lieber doch Ferialjob?

Steiermark
27.05.2026 04:59
Porträt von Steirerkrone
Von Steirerkrone

Ferialjob oder Praktikum, Taschengeld oder Ausbildung – das ist bei vielen die Frage. Die Arbeiterkammer kennt die Unterschiede zwischen den Tätigkeiten, und Expertin Karin Ladenberger erklärt, was man vor dem Antritt unbedingt wissen sollte.

Sommerzeit ist für viele Jugendliche Arbeitszeit – als Ferialjobber für mehr Taschengeld oder für das Pflichtpraktikum, das in vielen berufsbildenden Schulen vorgeschrieben ist. Im Ferialjob steht die Arbeitsleistung im Vordergrund, beim Pflichtpraktikum die Ausbildung.

Beim Ferialjob handelt es sich immer um ein echtes Arbeitsverhältnis, das dementsprechend auch entlohnt werden muss. Die Höhe der Entlohnung ist im Kollektivvertrag geregelt.

Jugendliche unter 18 Jahren dürfen grundsätzlich höchstens acht Stunden täglich und 40 Stunden an fünf Tagen in der Woche arbeiten. Es besteht ein täglicher Anspruch auf eine Ruhepause von mindestens einer halben Stunde, sofern die Gesamtdauer der täglichen Arbeitszeit bei Minderjährigen mehr als viereinhalb Stunden und bei Volljährigen mehr als sechs Stunden beträgt.

Jobprofil exakt definieren
Vor Antritt des Pflichtpraktikums sollten unbedingt die genauen Tätigkeiten, Arbeitszeiten und Entlohnung abgeklärt werden. Handelt es sich beim Praktikum um ein echtes Arbeitsverhältnis, stehen den Schülerinnen und Schülern je nach Kollektivvertrag Lohn, Sonderzahlungen, Urlaubsersatzleistung, Zulagen etc. zu. Bei Fragen kann man sich an die Arbeiterkammer Steiermark wenden.

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