Experten zu Asylpakt

EU-Abschiebelager „sehr teuer“ und „kaum wirksam“

Innenpolitik
02.06.2026 09:18

Der neue Asylpakt der Europäischen Union ermöglicht Abschiebezentren für abgelehnte Asylwerber in Drittstaaten. Gemeinsam mit anderen EU-Ländern ist Österreich hier vorgeprescht und arbeitet bereits an der Umsetzung. Experten halten wenig davon.

Am 12. Juni tritt der EU-Asyl- und Migrationspakt in der gesamten EU verbindlich in Kraft. Dann ist der Weg frei für die sogenannten Return Hubs. Von der EU abgelehnte Asylwerber sollen in solche Rückführzentren in Drittstaaten gebracht werden. Im Gespräch sind dafür afrikanische Länder wie Uganda und zentralasiatische Staaten wie Kasachstan oder Usbekistan.

Regierung arbeitet an Umsetzung
Österreichs Regierung hat „Return Hubs“ immer wieder als notwendige Begleitmaßnahme des Asyl- und Migrationspakts genannt. Ziel ist es, mehr Abschiebungen zu ermöglichen und damit den Anteil ausreisepflichtiger Migranten in der EU zu verringern. Gemeinsam mit Deutschland, der Niederlande, Dänemark und Griechenland hat man sich auf einen Fahrplan geeinigt. Man arbeite „ganz konkret“ an der gemeinsamen Umsetzung, bekräftigte zuletzt Innenminister Gerhard Karner (ÖVP).

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Kein Innenminister weiß, wie ein Return Hub aussehen soll.

Migrationsexperte Gerald Knaus

Kritik kommt vom österreichischen Migrationsexperten Gerald Knaus. Return Hubs seien „wohl kaum wirksam“, meint er gegenüber der APA. „Wie ein Return Hub aussehen soll, weiß derzeit kein Innenminister. Was ist das? Ein Zentrum? Ein Hotel? Eine Metapher?“, fragt sich der Experte Return Hubs würden eine kleine Zahl bereits Ausreisepflichtiger nach einem abgeschlossenen Verfahren in der EU in einen Drittstaat abschieben – was laut Knaus zu keiner effektiven Reduktion irregulärer Migration führe.

Abkommen als Lösung?
Er sieht die Lösung vielmehr in Abkommen mit Drittstaaten. Asylanträge von Menschen, die irregulär in die EU kommen, sollen nicht mehr dort abgewickelt werden. Nach einer individuellen Prüfung an der Außengrenze sollen die Migranten für das eigentliche Asylverfahren in sichere Drittstaaten gebracht. Knaus verweist darauf, dass so schon der Flüchtlingsdeal mit der Türkei 2016 funktioniert habe.

 Ohne solche Abkommen im Einklang mit EU- und Asylrecht drohe „der Weg Trumps“, warnt der Migrationsexperte: Flüchtlinge und Asylsuchende durch unmenschliche Behandlung abzuschrecken. Dies sei nicht nur unmoralisch, sondern auch das „Ende des internationalen Flüchtlingsrechts“.

„Das wird sehr teuer“
Auch Jean-Loius De Brouwer, ehemaliger Direkter für Migrations- und Asylpolitik der EU-Kommission, hält nichts von den Abschiebezentren in Drittländern. „Das wird sehr teuer und es wird Abhängigkeiten schaffen. Ich meine, gerade jetzt legen wir größten Wert auf unsere strategische Autonomie.“, betont er gegenüber der APA. Die Kommissionsbeamten, die die Rückführungsverordnung ausarbeiteten, mussten laut De Brouwer vom Konzept der Return Hubs erst überzeugt werden: „Sie haben es in den Text aufgenommen, weil es von den Mitgliedstaaten erwartet wurde.“

Auch ohne Pakt gehen die Asylanträge in der EU bereits zurück:

Das Liniendiagramm zeigt die monatlichen Asylerstanträge in der EU von 2020 bis 2026. Die Zahl der Anträge war im Jahr 2020 am niedrigsten mit 7.825 und erreichte im Jahr 2023 einen Höchstwert von 114.805. Danach ist ein Rückgang sichtbar, mit 46.420 Anträgen im Februar 2026. Quelle: Eurostat.

Halten Return Hubs rechtlich?
Fraglich ist zudem, ob die geplanten Rückführzentren überhaupt menschenrechtskonform sind und damit vor den EU-Gerichten halten. Mahnendes Beispiel ist Großbritannien: Dort wurden 700 Millionen Pfund in Zentren in Ruanda investiert – ohne dass eine einzige Abschiebung erfolgte. Letztlich stoppte das britische Höchstgericht den Plan gänzlich, weil Ruanda nicht als sicheres Land für Flüchtlinge gilt.

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