Außenministerin Beate Meinl-Reisinger (NEOS) hat ein medienrechtliches Verfahren gegen die FPÖ gewonnen. Dabei ging es um Aussagen der Freiheitlichen, wonach die NEOS-Obfrau mit Geldkoffern in die Ukraine reise, um Steuergeld in bar zu übergeben.
Das hatte die FPÖ auf ihrer Website verbreitet. Die NEOS berichteten am Dienstagabend, dass ihrem medienrechtlichen Antrag am Landesgericht für Strafsachen in Wien stattgegeben worden sei. Die FPÖ muss demnach eine Entschädigung in der Höhe von 3000 Euro zahlen und die entsprechende Behauptung auf der Website löschen. Bisher ist die Entscheidung nicht rechtskräftig.
Meinl-Reisinger hat angekündigt, das Geld an den gemeinnützigen Verein „kleine herzen“ zu spenden, der ukrainische Kinder unterstützt, und daran arbeitet, von Russland verschleppte Kinder wieder nach Hause zu bringen. Zivilrechtliche Verfahren gegen die FPÖ und gegen Generalsekretär Christian Hafenecker auf Unterlassung und Widerruf sind noch anhängig. Die Verhandlung gegen Hafenecker fand vergangene Woche statt, das Urteil steht noch aus.
Die Verhandlung gegen die FPÖ wird im Herbst vor dem Handelsgericht Wien geführt. Die Partei dürfe aber bereits nicht mehr verbreiten, dass Meinl-Reisinger mit Geldkoffern in die Ukraine reise, teilten die NEOS mit. Das sei nachweislich unwahr, hieß es im März zur „Krone“. Staatliche Unterstützungsleistungen für die Ukraine würden niemals in bar erfolgen. Zudem würden sie parlamentarischen Kontrollen und einer Dokumentationspflicht unterliegen.
Die Klagen wurden wegen übler Nachrede und Rufschädigung eingebracht. Gefordert wurden unter anderem die Löschung der jeweiligen Stellen, Kostenersatz und die Veröffentlichung einer Gegendarstellung.
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