Das EU-Parlament hat mit großer Mehrheit eine Verordnung beschlossen, die künftig alle Hunde und Katzen in der EU kennzeichnungs- und registrierungspflichtig macht. Was das für Tierhalter in Österreich bedeutet.
In Österreich sind Chip-Pflicht und Registrierung für Hunde und Zuchtkatzen bereits seit Jahren gesetzlich vorgeschrieben. Für gewöhnliche Hauskatzen hingegen gilt die Pflicht bisher nicht – Chippen wird zwar empfohlen, ist aber freiwillig.
Hier schafft die neue EU-Verordnung Abhilfe: Künftig müssen auch Hauskatzen gechippt und registriert sein. Die Übergangsfristen sind allerdings großzügig bemessen: Für Hunde gilt die Pflicht zehn Jahre nach Inkrafttreten, für Katzen erst nach 15 Jahren. Händler und Züchter unterliegen strengeren Auflagen und müssen die Vorgaben bereits nach vier Jahren erfüllen.
Skurrile Bauernhof-Ausnahme
Als besonders widersprüchlich gilt die Ausnahme für Bauernhofkatzen. Seit 2016 gilt in Österreich die Kastrationspflicht auch für Katzen in bäuerlicher Haltung. Viele Streuner stammen von Höfen, auf denen diese Kastrationspflicht ignoriert wird. Dass nun ausgerechnet diese Tiere von der EU-weiten Chip-Pflicht ausgenommen bleiben, ist nicht nachvollziehbar. Wer kastriert werden muss, sollte erst recht gechippt werden.
Vier von hundert Katzen finden nach Hause
Für Jürgen Stadler von der Pfotenhilfe Lochen in Oberösterreich ist die Verordnung eine verpasste Chance. Laut der Pfotenhilfe finden nur vier von 100 entlaufenen Katzen wieder zu ihren Besitzern zurück. „Bei den meisten Katzen, die wir herrenlos aufnehmen, finden wir keinen Halter“, sagt Stadler. Ein Chip würde das drastisch ändern: „Mit Chip kann ich in fünf Minuten zur Telefonnummer des Halters kommen.“
Die Chip-Pflicht für Bauernhofkatzen würde dazu beitragen, das Massenelend der Streunerkatzen zu reduzieren – die Ausnahme ist ein völlig falsches Signal!
Maggie Entenfellner, Ressortleitung „Krone“-Tierecke
Qualzucht und Onlinehandel im Visier
Die Verordnung sieht auch ein Verbot von Qualzuchten vor. Hunde mit zu kurzen Schnauzen oder Katzen mit genetisch bedingten Leiden, die ihnen das Atmen oder Bewegen erschweren, dürfen nicht mehr weiter gezüchtet werden. Verboten werden außerdem Verstümmelungen wie das Kupieren von Ohren und Schwänzen sowie Praktiken wie Stachelhalsbänder oder Stromschläge.
Durch die eindeutige Kennzeichnung kann einem Haustier, das entlaufen ist, gestohlen, ausgesetzt oder verletzt aufgefunden wird, geholfen werden.
Einer besonderen Regelung unterliegt der Onlinehandel: Etwa 60 Prozent aller Tierkäufe finden inzwischen über das Internet statt. Plattformen, die Tiere anbieten, müssen künftig auch die Chip-Informationen des Tieres bereitstellen.
Noch nicht rechtskräftig
Die Verordnung muss noch formell vom Rat der EU-Mitgliedstaaten bestätigt werden, gilt dann aber unmittelbar in allen 27 Ländern, ohne nationale Umsetzungsgesetze.
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