Trickserei für Schein

Zur dritten Fahrprüfung kam ein Doppelgänger

Salzburg
21.05.2026 15:20

Ein Iraker wollte seinen Führerschein aus seiner Heimat umschreiben lassen – und musste deshalb zur Fahrprüfung. Zweimal rasselte er durch. Doch beim dritten Mal schaffte er es. Nur: Der 31-Jährige war gar nicht hinter dem Lenkrad. Das fiel einer Sekretärin einen Tag später auf, als sich der Iraker den vorläufigen Schein abholte.

Mit einer banalen Idee wollte sich ein Iraker durch die praktische Fahrprüfung mogeln: Sowohl im Februar als auch im August 2025 rasselte der 31-Jährige durch die Fahrprüfung, nachdem er seinen irakischen Führerschein umschreiben lassen wollte. Doch beim dritten Antreten war er nicht selbst am Steuer des Fahrschulautos, sondern ein Fremder. Das fiel aber erst einen Tag später einer Sekretärin auf, als er sich den vorläufigen Führerschein abholen wollte.

Sekretärin fiel auf, dass es nicht derselbe Mann war
Wegen unrichtiger Beurkundung eines amtlichen Dokuments mussten sich der Iraker und sein Bruder (28) am Donnerstag im Landesgericht Salzburg erklären – der Bruder noch zusätzlich wegen falscher Beweisaussage. Bereits zu Prozessbeginn gab es für das Bruderpaar einen Rüffel von der Richterin: Die bislang unbescholtenen Arbeiter waren zu spät gekommen, „ein schlechter erster Eindruck“.

Rasch war auch klar, dass jener Iraker, der den Schein machen wollte, weder Deutsch sprechen noch überhaupt schreiben kann. Eine Pflichtschule hatte er nicht besucht, anders als sein Deutsch sprechender Bruder. Vier Zeugen, allesamt Mitarbeiter der Fahrschule, bestätigten, dass zur Prüfung ein anderer Mann da war und nicht der Angeklagte: „Der andere war größer, hatte eine andere Statur und vor allem eine andere Stimme“, war zu hören.

Doch strafrechtlich kam es zum Freispruch, da es sich nur um eine „schlichte Urkunde“ handelte und kein geschütztes Dokument, und es sich daher nicht um ein Urkundendelikt handeln könne, so die Richterin. Aber für die Falschaussage kassierte der Bruder eine 2850 Euro hohe teilbedingte Geldstrafe, nicht rechtskräftig.

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