Gute Nachrichten gibt es für mehrere tausend Vorarlberger Pensionisten, die in ihrem Berufsleben in der Schweiz tätig waren. Ihre Zahltage werden aufgrund neuer Auszahlungsmodalitäten in der Schweiz und steuerlicher Anpassungen durch das österreichische Finanzministerium unterm Strich etwas höher ausfallen.
Bisher wurden die Pensionen der ehemaligen Grenzgänger aufgrund der Rechtslage in ihrem rot-weiß-roten Heimatland mit wesentlich höheren Steuern belastet als bei jenen Arbeitnehmern, die in Österreich tätig waren. Grund dafür war, dass die Schweizer Rente bislang zwölfmal im Jahr ausgezahlt wurde. Ehemalige Grenzgänger mussten dieses Geld also „normal“ versteuern. Die in Österreich tätigen Pensionisten hingegen profitieren von der sogenannten „Sechstelbegünstigung“: Diese sieht vor, dass ein Sechstel aller in einem Kalenderjahr ausbezahlten Gehälter oder Pensionen (das 13. und 14. Gehalt) mit einem festen Steuersatz von nur 6 Prozent besteuert werden. Wer nur zwölfmal Gelder bezieht, schaut also durch die Finger.
Fixsatz von 6 Prozent wird zu zahlen sein
Künftig wird es in der Schweiz aber einen 13. Gehalt geben. Die Zuständigen des österreichischen Finanzministeriums kündigten nun an, dass diese 13. Zahlung ebenfalls nur mit dem Fixsatz von 6 Prozent versteuert werden muss. Für die ehemaligen Grenzgänger bedeutet das zumindest eine kleine finanzielle Verbesserung.
Freude bei der SPÖ
SPÖ-Klubobmann Mario Leiter begrüßt die angekündigte Entscheidung des Finanzministeriums: „Das ist ein wichtiges und längst überfälliges Signal an tausende Menschen, die über Jahrzehnte hinweg gearbeitet und wesentlich zur Wirtschaftskraft Vorarlbergs beigetragen haben.“ Bereits im Vorjahr habe es dazu im Vorarlberger Landtag einen einstimmig angenommenen Antrag aller Fraktionen gegeben. Dem Wunsch der Fraktionen wurde mit der Entscheidung des Finanzministeriums zumindest teilweise Rechnung getragen.
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