Seit über zehn Jahren läuft die juristische Aufarbeitung des VW-Abgasskandals – unter anderem auch, weil der Volkswagen-Konzern die Urteilsfindung des EU-Höchstgerichts (EuGH) verzögert. Nun hat das Unternehmen allerdings seine Taktik geändert.
Bisher war nach Erfahrung des Anwalts Michael Poduschka, der Hunderte geschädigte Volkswagen-Besitzer vertritt, die Taktik des deutschen Konzerns, den Klägern kurz vor einem Urteil am EuGH den geforderten Schadenersatz zu zahlen und das Verfahren damit zu stoppen. Damit wurde auch eine für ganz Europa und alle nationalen Gerichte bindende Auslegung von EU-Recht verhindert.
Seit Kurzem sei VW aber dazu übergegangen, die Forderungen jener Kläger, deren Verfahren vor dem EuGH gelandet sind, „dem Grunde nach“ anzuerkennen, den dabei geforderten Schadenersatz aber zu bestreiten. Laut Poduschka bedeutet dies, dass VW „ganz offiziell anerkennt, dass sie etwas Illegales getan haben, aber kein Geld dafür zahlt“.
Autobauer will EU-Gericht „entlasten“
Der Autobauer betont hingegen, diese rein „prozessualen“ Erklärungen erfolgten „unter Berücksichtigung der konkreten Verfahrenssituation und stellen keine Bewertung des jeweiligen Einzelfalls dar“. Sie würden nur dazu dienen, die Verfahren effizient zu führen. Damit würde auch der EuGH „entlastet“. VW hält aber den bisherigen Rechtsstandpunkt aufrecht. Insbesondere betont der Konzern, dass aus seiner Sicht die betroffenen Fahrzeuge „sämtlichen rechtlichen Vorgaben“ entsprechen. Dies werde durch die zuständige Typgenehmigungsbehörde (KBA) unverändert bestätigt.
Laut Poduschka fordert die Volkswagen-Gruppe zugleich die Gerichte auf, ihre Ansuchen um Vorabentscheidungen beim EuGH zurückzuziehen, mit dem Argument, dass die Verfahren erledigt seien, nachdem die Vorwürfe „dem Grunde nach“ anerkannt wurden. Aus Poduschkas Sicht sind die Verfahren durch das Schuldeingeständnis ohne Zahlung des geforderten Schadenersatzes allerdings nicht „erledigt“ und müssten vor dem EuGH in Luxemburg weiter behandelt werden.
Anwalt vermutet andere Motive hinter neuer Taktik
Wie die heimischen Gerichte auf dieses Ansinnen von VW reagieren werden, ist noch offen. Poduschka erwartet aber unterschiedliche Reaktionen je nach Gericht. VW hoffe offenbar, so der Anwalt, sich Kosten zu ersparen, wenn Gerichte den Klägern nicht den Maximalbetrag von 15 Prozent des Kaufpreises als Schadenersatz zugestehen, sondern nur einen Teil. Letztlich seien in Österreich noch Hunderte Verfahren gegen VW anhängig, „da geht es schon um Geld für VW“. Aus Sicht des Juristen bleiben grundlegende europarechtliche Fragen offen, solange die Schadenhöhe nicht auch anerkannt wird. Auf deren Klärung hofft er weiter. Er wirft VW „Machtmissbrauch“ vor, weil der Autokonzern alles versuche, um Entscheidungen des Höchstgerichts der EU zum Motor EA288 zu verhindern.
Auf Basis von deutschen Verfahren gebe es nur „einige wenige, aber durchaus wichtige“ Urteile zum Abgasskandal gegen VW oder andere Firmen. Das liege auch daran, dass das deutsche Höchstgericht ungern Fragen an den EuGH weitergibt, sondern diese lieber selbst entscheidet, sagt Poduschka.
Volkswagen hatte 2015 auf Druck der US-Umweltbehörde EPA zugegeben, Abgaswerte durch eine Software manipuliert zu haben. Diese sorgte dafür, dass die Motoren die Stickoxid-Grenzwerte nur auf dem Prüfstand einhielten, aber nicht auf der Straße. Betroffen waren Millionen Fahrzeuge in den USA und Europa. Der Schaden bei Kunden, Volkswagen und Aktionären ging in die Milliarden. Darüber wird noch immer vor mehreren Gerichten gestritten. Ein Strafverfahren gegen den früheren Volkswagen-Chef Martin Winterkorn wurde wegen dessen Gesundheitszustands vom Landgericht Braunschweig vorläufig eingestellt.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.