Die „Krone“ hatte es bereits berichtet: Taxenbachs Bürgermeister Johann Gassner verstand die Welt nicht mehr. Keine Widmungen im Ortsteil Eschenau. Der Grund: Es gebe keine Anbindung ans Öffi-Netz – trotz neuer Shuttles, die alle Ortsteile anbinden. Jetzt kommt allerdings Bewegung in die Sache...
Es ist eines dieser Dinge, die man nicht verstehen kann. Zumindest ging es Taxenbachs Bürgermeister Johann Gassner so. Er schilderte der „Krone“, dass eine Familie im Ortsteil Eschenau ausbauen wolle, damit die Kinder weiter hier wohnen können.
Allein das Land verweigerte die Widmung, denn der Ortsteil sei zu weit weg vom Öffi-Netz. Und das, obwohl die Gemeinde gemeinsam mit dem Land alle entlegenen Ortsteile mit Mikro-Öffis – also Shuttle-Bussen – angebunden hat. „So sterben ländliche Gebiete aus“, kritisierte Gassner zu Recht.
Der Hintergrund: Für Baulandwidmungen gilt am Land als Kriterium, dass ein öffentliches Verkehrsmittel (ÖV) innerhalb von 500 Metern erreichbar sein soll. In der Praxis wird dafür das ÖV-Güteklassensystem herangezogen – und dort waren Mikro-Öffis per Definition nicht enthalten.
Das Land nahm den „Krone“-Bericht zum Anlass, hier nachzuschärfen: Landeshauptfrau-Stellvertreter Stefan Schnöll (ÖVP) kündigte an, dass bedarfsgesteuerte Mikro-ÖV-Systeme künftig in Raumordnungsverfahren anerkannt werden. Er argumentierte, das bisherige Verständnis stamme aus einer Zeit, in der öffentlicher Verkehr fast nur als Linien- und Taktverkehr gedacht wurde; moderne, flexible Angebote würden vor Ort aber oft erst den Anschluss an den höherwertigen ÖV schaffen.
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.