In Vorarlberg landete ein skurriler Fall vor Gericht: Weil die Nachbarkatze immer wieder die Holzhausfassade zerkratzt, reichte eine Familie in Feldkirch Klage ein. Kater „Leo“ wurde daraufhin „verurteilt“, seine Besitzerin will in der Sache bis zum Obersten Gerichtshof gehen.
„Leo, lass die Wand in Ruhe!“ hört man auf jenem Video, das einen Kater zeigt, der an einer Holzfassade seine Krallen schärft. Es handelt sich bei „Leo“ um einen Kater, der in Feldkirch als Freigänger lebt – zum Leidwesen der Nachbarn, denn das Tier wandert regelmäßig auf deren Grundstück und macht sich an der Holzwand des Hauses zu schaffen.
Abwehrmaßnahmen wirkungslos
Die Spuren dieses Verhaltens sind an der Wand sichtbar. Genau das verärgert die Nachbarn. Ein Gespräch mit der Tierhalterin brachte keine Lösung des Problems. Ein Katzenabwehrspray erwies sich als ebenso wirkungslos wie ein Ultraschall-Abwehrsystem an der Hauswand, wie der Anwalt der Nachbarsfamilie, Stefan Harg, berichtet.
Die Causa landete vor dem Bezirksgericht. Und dort wurde zugunsten der Kläger entschieden. Kater „Leo“ hat es hinkünftig zu unterlassen, an der Hauswand seine Kratzspuren zu hinterlassen. Durchzusetzen ist das nur, indem die Besitzerin das Tier nicht mehr ins Freie lässt – oder sich komplett von dem Vierbeiner trennt. Beides will sie nicht, deshalb hat sie angekündigt, in Berufung zu gehen. Vor Gericht soll sie sogar abgestritten haben, dass es sich bei dem am Video festgehaltenen Kater um „Leo“ handelt.
Die Rechtssprechung zieht bei Beschädigung eine klare Grenze, da endet dann auch die Tierliebe.
Anwalt Stefan Harg
Allerdings musste ihr Sohn, der als Zeuge vor Gericht erschien, zugeben, dass der gefilmte Kater das Familientier ist und die Stimme die seiner Mutter.
Gang bis zum Obersten Gerichtshof?
Anwalt Harg sieht der Entscheidung des Landesgerichts über die Berufung vorerst gelassen entgegen – ebenso wie einem eventuellen Gang bis zum Obersten Gerichtshof. Weder ihm noch seinem Mandaten, der selbst eine Katze besessen hat, gehe es darum, den Kater in seinem natürlichen Verhalten zu beschneiden. So müssen Nachbarn auch damit leben, wenn Katzen Urin oder Kot am Grundstück hinterlassen.
„Allerdings zieht die Rechtssprechung bei Beschädigung eine klare Grenze, da endet dann auch die Tierliebe,“ meint er.
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