Am Dienstag musste sich ein verheirateter Vorarlberger wegen versuchter geschlechtlicher Nötigung am Landesgericht Feldkirch verantworten. Er wollte nicht einsehen, dass seine Affäre vorbei war.
Was als heimliche Affäre begann, endete vor Gericht – und in einem erschreckenden Bild davon, wie aus verletzter Verliebtheit Kontrolle werden kann. Der Prozess gegen einen 28-jährigen Mann aus dem Bezirk Dornbirn war auf viereinhalb Stunden angesetzt. Doch schon nach knapp einer Stunde stand das Urteil fest. Der Angeklagte zeigte sich „vollinhaltlich geständig“. Der Vorwurf: versuchte geschlechtliche Nötigung.
Kennengelernt hatten sich die Klägerin und der Angeklagte – beide verheiratet – über Social Media. Es entstand eine mehrjährige On-off-Affäre. „Mein Mandant hatte die Verbindung als echte Liebesbeziehung verstanden. Er wollte sich sogar von seiner Frau trennen“, so Verteidiger Halil Arslan im Prozess. Als die Frau im Februar endgültig Schluss machte, habe das der Angeklagte leider nicht akzeptieren wollen.
Ihre Familie und ganz Vorarlberg wird davon erfahren.
Der Angeklagte drohte auch der Schwester seines Opfers.
Er wollte ein „letztes Treffen“ erzwingen
Die Staatsanwältin schildert, wie der 28-Jährige danach immer wieder Nachrichten an das Opfer schickte, worauf die Frau ihn am Handy blockierte. Also suchte der Beratungsresistente neue Wege, um Druck auszuüben. Er kontaktierte ihre Schwester, der er massiv drohte, die Affäre öffentlich zu machen. „Ihre Familie und ganz Vorarlberg wird davon erfahren“, soll er angekündigt haben. Sein erklärtes Ziel: Die Frau sollte sich noch einmal mit ihm treffen – und erneut mit ihm schlafen. Auch die Verteidigung räumte ein, dass der Angeklagte „ein letztes Treffen erzwingen“ wollte, damit die Frau sich „für ihn entscheidet“.
Erst später habe sein Mandant begriffen, „dass diese Liebe einseitig war“. Der Angeklagte selbst erklärte vor Gericht, das Ende der Affäre sei ihm erst bei der Polizeieinvernahme wirklich bewusst geworden. Zuvor habe er seine ehemalige Geliebte „nicht ernst genommen“. Das Schöffengericht unter Vorsitz von Lea Gabriel sprach den Mann schuldig. Verhängt wurden sechs Monate bedingte Freiheitsstrafe sowie 7200 Euro Geldstrafe. Mildernd wertete das Gericht die Unbescholtenheit und das umfassende Geständnis. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft verzichteten auf Rechtsmittel. Das Urteil ist rechtskräftig.
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