Aufgeflogen

Zustellfirma meldete Mitarbeiter nicht an

Vorarlberg
12.05.2026 11:09
Porträt von Vorarlberg-Krone
Von Vorarlberg-Krone

Eine Vorarlberger Firma geriet ins Visier der Finanzpolizei – die Unternehmerin hatte zahlreiche Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß angemeldet – auch im Unternehmen des Sohnes lief nicht alles gesetzteskonform ab.  

Im Rahmen einer Schwerpunktkontrolle ist dem Amt für Betrugsbekämpfung ein Schlag gegen Schwarzarbeit und Abgabenbetrug in der Zustellbranche gelungen. Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Kontrolle im November 2025: Mitarbeiter der Finanzpolizei Feldkirch hielten ein Zustellfahrzeug mit Schweizer Kennzeichen an. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass der Lenker entgegen den gesetzlichen Bestimmungen nicht vor Arbeitsantritt bei der Österreichischen Gesundheitskasse angemeldet worden war.

Die daraufhin eingeleiteten Ermittlungen bei der verantwortlichen Einzelunternehmerin brachten ein systematisches Fehlverhalten ans Licht. Insgesamt wurden elf Mitarbeiter verschiedener Nationalitäten erst nach einer sogenannten „Probephase“ bei der Sozialversicherung angemeldet. Aufgrund dieser Verstöße gegen das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (ASVG) wurde ein Strafantrag. Die beantragte Strafhöhe beträgt 12.500 Euro.

Darüber hinaus stellte die Finanzpolizei fest, dass die Unternehmerin mindestens acht Fahrzeuge mit ausländischen Kennzeichen dauerhaft im Inland einsetzte, ohne die dafür erforderlichen abgabenrechtlichen Voraussetzungen zu erfüllen. Der österreichische Zoll bestätigte die widerrechtliche Verwendung der Fahrzeuge. Pro Fahrzeug wurde eine Zollabgabe von 9000 Euro festgesetzt, wodurch sich eine Gesamtsumme von 72.000 Euro ergibt. Weitere Verfahren in diesem Zusammenhang sind derzeit noch anhängig.

Auch der Sohn verstieß gegen Meldepflichten
Im Zuge der Ermittlungen weitete die Finanzpolizei ihre Kontrollen auf ein weiteres Unternehmen aus – die GmbH des Sohnes der Unternehmerin. Auch dort wurden mehrere Verstöße gegen sozialversicherungsrechtliche Meldepflichten festgestellt. Insgesamt wurden sieben Fälle nicht ordnungsgemäßer Anmeldung von Beschäftigten dokumentiert. Die Finanzpolizei stellte dafür einen Strafantrag in Höhe von 6730 Euro.

Zusätzlich wurden auch in diesem Unternehmen Zollverstöße im Zusammenhang mit der Verwendung von Fahrzeugen mit ausländischen Kennzeichen festgestellt, die zu weiteren Zollabgaben von 27.000 Euro führten. Weitere Verdachtsmomente – unter anderem im Zusammenhang mit möglicher Steuerhinterziehung sowie einem fehlenden Sachbezug – werden derzeit noch untersucht.

Konsequentes Vorgehen
„Gezielte Kontrollen in besonders risikobehafteten Branchen sind ein wesentlicher Bestandteil einer wirksamen Betrugsbekämpfung. Wer Beschäftigte nicht ordnungsgemäß anmeldet oder Fahrzeuge abgabenwidrig im Inland nutzt, verschafft sich einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber korrekt arbeitenden Unternehmen. Genau dagegen gehen wir konsequent vor“, so Wilfried Lehner, Bereichsleiter der Finanzpolizei.

„Wir fahren eine klare Linie: Null Toleranz gegenüber Steuer- und Abgabenbetrug. Wer sich nicht an die Regeln hält und sich auf Kosten der Allgemeinheit Vorteile erhofft, muss mit empfindlichen Strafen rechnen. Die Bekämpfung von Steuerbetrug ist eine Frage der Gerechtigkeit“, sagt Finanzminister Markus Marterbauer.

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