Er ist hochverschuldet

Reiche Witwe getötet? Urteil für Winzer erwartet

Gericht
11.05.2026 10:51

Hat ein hoch verschuldeter steirischer Weinbauer aus Habgier eine reiche Witwe aus Niederösterreich, die in ihn verliebt war, ermordet? Die Frau hatte zwar im Februar 2025 eine Sterbeverfügung erwirkt, aber laut Staatsanwältin am Todestag Anfang März „keinen Sterbewillen“. Am Montag entscheiden die Geschworenen über den 58-Jährigen.

Was geschah am 7. März 2025, jenem Tag, an dem die wohlhabende Witwe in ihrer Villa in Niederösterreich gestorben ist? Die an Depressionen leidende 71-Jährige hatte nach einem Schlaganfall und dem Tod ihres Hundes eine Sterbeverfügung erwirkt. Aber: „Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass das Opfer am 7. März 2025 keinen Sterbewillen hatte“, erläutert die Staatsanwältin am Schlusstag des Mordprozesses im Landesgericht St. Pölten: „Sie hat sich gesundheitlich besser gefühlt, Termine bis in den April hinein vereinbart und sich für einen Platz im Pflegeheim interessiert.“ 

Angeklagter war Alleinerbe
Die Staatsanwältin ist überzeugt davon, dass die wohlhabende Witwe ermordet wurde. Von jenem bekannten steirischen Winzer, der sich die Jahre zuvor in das Herz der wohlhabenden Frau geschlichen hatte und von ihr auch als Alleinerbe bestimmt wurde. Die Frau hatte ihm bereits 2022, also lange vor ihrem Tod, wertvolle Immobilien und Vermögen geschenkt.

Das Opfer mit ihrem geliebten Hund
Das Opfer mit ihrem geliebten Hund(Bild: Privat, Krone KREATIV)

Der schlanke, gut gekleidete Mann behauptet im Prozess, dass seine reiche „Bekannte“ die tödlichen Medikamente, die er zuvor aus der Apotheke geholt hatte, freiwillig eingenommen hat und assistierten Suizid beging. Um 17 Uhr und um 22 Uhr habe sie jeweils zwei Magenschutztabletten genommen, sagt der 58-Jährige. Dann sah man gemeinsam fern, trank einen Radler und redete. „Gegen 23 Uhr hat sie zum Schrank gezeigt und gesagt: ,Holst du mir jetzt das Mittel?‘“ beteuert der Mann, der hochverschuldet und wegen „Wein-Panscherei“ vorbestraft ist. In der Früh habe er dann die Polizei verständigt.

Nach langem Streit mit der Tochter versöhnt
Das Motiv: Die Frau hatte sich kurz zuvor mit ihrer Tochter versöhnt, die sie zugunsten des Winzers einst enterbt hatte. Da sei der Angeklagte nervös geworden. Er habe der Frau eine Magenschutzkur „vorgegaukelt“ und das tödliche Mittel „untergejubelt“. Ein misstrauischer Pfleger lieferte belastendes Audiomaterial gegen den Winzer, das im Prozess vorgespielt wurde.

„Die Indizienkette ist geschlossen“, ist die Staatsanwältin im Schlussplädoyer von der Schuld des Winzers überzeugt. „Er hatte vorwiegend finanzielles Interesse an seinem Opfer“, sagt sie. Während die vermögende Witwe schwer verliebt in den Steirer gewesen sei. „Sie hat bis zum Schluss geglaubt, dass er sie heiraten wollte“, so die Anklägerin.

Bernhard Lehofer und Michael Dohr verteidigen.
Bernhard Lehofer und Michael Dohr verteidigen.(Bild: Anja Richter)

Er habe aus „ausgeprägten Gewinnstreben und Habgier“ gehandelt. Die Witwe hatte in ihrer Badener Villa lebenslanges Wohnrecht. Konnte er es schier nicht mehr erwarten, die Liegenschaft, die Millionen wert ist, zu erben? „Nur zwei Tage nach ihrem Tod beauftragte er einen ukrainischen Makler, sich die Liegenschaft anzuschauen“, so die Staatsanwältin. Zuvor habe er das Konto der wohlhabenden Frau ins Minus getrieben, deren Sparprodukte aufgelöst und deren BMW verkauft. 

„Sie hatte dringenden Sterbewunsch“
„Die Frau hat unserem Mandanten schon vor dem Schlaganfall alles vermacht, bereits im Jahr 2022“, kontert Verteidiger Bernhard Lehofer, der den Angeklagten gemeinsam mit Michael Dohr vertritt. „Es ist unumstritten, dass die Frau einen dringenden Sterbewunsch hatte. Das haben mehrere Zeugen und Ärzte im Prozess bestätigt. Es ist monatelang um nichts anderes gegangen“, sagt Lehofer.

Und auch Dohr ist von der Unschuld seines Mandanten überzeugt: „Diese Anklage ist unglaublich und basiert auf reinen Mutmaßungen.“ Der Anwalt kristisiert den Gesetzgeber für die Regelungen beim assisiterten Suizid: „Es ist ein Fehler, dass nur eine hilfeleistende Person dabei sein muss. Für die Frau war es der Angeklagte“, sagt der Anwalt. „Danach ist eine der beiden Peronen tot und kann nichts mehr bezeugen.“

Ein Urteil in dem spannenden Prozess wird am Nachmittag erwartet.

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