Hat ein hoch verschuldeter steirischer Weinbauer aus Habgier eine wohlhabende Witwe aus Niederösterreich, die in ihn verliebt war, ermordet? Diese heikle Frage mussten Geschworene in St. Pölten beantworten. Die Frau hatte zwar im Februar 2025 eine Sterbeverfügung erwirkt, aber laut Staatsanwältin am Todestag am 7. März 2025 „keinen Sterbewillen“. Am Montag entschieden die Geschworenen über den 58-Jährigen.
Was geschah am 7. März 2025, jenem Tag, an dem die wohlhabende Witwe in ihrer Villa in Niederösterreich gestorben ist? Die an Depressionen leidende 71-Jährige hatte nach einem Schlaganfall und dem Tod ihres Hundes eine Sterbeverfügung erwirkt, die den Angeklagten zur hilfeleistenden Person bestimmt. Aber: „Unsere Ermittlungen haben ergeben, dass das Opfer am 7. März 2025 keinen Sterbewillen hatte“, erläutert die Staatsanwältin am Schlusstag des Mordprozesses im Landesgericht St. Pölten: „Sie hat sich gesundheitlich besser gefühlt, Termine bis in den April hinein vereinbart und sich für einen Platz im Pflegeheim interessiert.“
Angeklagter war Alleinerbe
Die Staatsanwältin ist überzeugt davon, dass die wohlhabende Witwe ermordet wurde. Von jenem bekannten steirischen Winzer, der sich die Jahre zuvor in das Herz der wohlhabenden Frau geschlichen hatte und von ihr auch als Alleinerbe bestimmt wurde. Die Frau hatte ihm bereits 2022, also lange vor ihrem Tod, wertvolle Immobilien und Vermögen geschenkt.
Der schlanke, gut gekleidete Mann behauptet im Prozess, dass seine reiche „Bekannte“ die tödlichen Medikamente, die er zuvor aus der Apotheke geholt hatte, freiwillig eingenommen hat und assistierten Suizid beging. Um 17 Uhr und um 22 Uhr habe sie jeweils zwei Magenschutztabletten genommen, sagt der 58-Jährige. Dann sah man gemeinsam fern, trank einen Radler und redete. „Gegen 23 Uhr hat sie zum Schrank gezeigt und gesagt: ,Holst du mir jetzt das Mittel?‘“, beteuert der Mann, der hoch verschuldet und wegen „Wein-Panscherei“ vorbestraft ist. In der Früh habe er dann die Polizei verständigt.
Nach langem Streit mit der Tochter versöhnt
Das Motiv: Die Frau hatte sich kurz zuvor mit ihrer Tochter versöhnt, die sie zugunsten des Winzers einst enterbt hatte. Da sei der Angeklagte nervös geworden. Er habe der Frau eine Magenschutzkur „vorgegaukelt“ und das tödliche Mittel „untergejubelt“. Ein misstrauischer Pfleger lieferte belastendes Audiomaterial gegen den Winzer, das im Prozess vorgespielt wurde.
Die Indizienkette ist geschlossen. Er hatte vorwiegend finanzielles Interesse an seinem Opfer. Die Frau hatte am 7. März 2025 keinen Sterbewillen.
Die Staatsanwältin im Schlussplädoyer.
„Die Indizienkette ist geschlossen“, ist die Staatsanwältin im Schlussplädoyer von der Schuld des Winzers überzeugt. „Er hatte vorwiegend finanzielles Interesse an seinem Opfer“, sagt sie. Während die vermögende Witwe schwer verliebt in den Steirer gewesen sei. „Sie hat bis zum Schluss geglaubt, dass er sie heiraten wollte“, so die Anklägerin.
Er habe aus „ausgeprägten Gewinnstreben und Habgier“ gehandelt. Die Witwe hatte in ihrer Villa in Niederösterreich lebenslanges Wohnrecht. Konnte er es schier nicht mehr erwarten, die Liegenschaft, die Millionen wert ist, zu erben? „Nur zwei Tage nach ihrem Tod beauftragte er einen ukrainischen Makler, sich die Liegenschaft anzuschauen“, so die Staatsanwältin. Zuvor habe er das Konto der wohlhabenden Frau ins Minus getrieben, deren Sparprodukte aufgelöst und deren BMW verkauft.
„Sie hatte dringenden Sterbewunsch“
„Die Frau hat unserem Mandanten schon vor dem Schlaganfall alles vermacht, bereits im Jahr 2022“, kontert Verteidiger Bernhard Lehofer, der den Angeklagten gemeinsam mit Michael Dohr vertritt. „Es ist unumstritten, dass die Frau einen dringenden Sterbewunsch hatte. Das haben mehrere Zeugen und Ärzte im Prozess bestätigt. Es ist monatelang um nichts anderes gegangen“, sagt Lehofer.
Und auch Dohr ist von der Unschuld seines Mandanten überzeugt: „Diese Anklage ist unglaublich und basiert auf reinen Mutmaßungen.“ Der Anwalt kritisiert den Gesetzgeber für die Regelungen beim assistierten Suizid: „Es ist ein Fehler, dass nur eine hilfeleistende Person dabei sein muss. Für die Frau war es der Angeklagte“, sagt der Anwalt. „Danach ist eine der beiden Personen tot und kann nichts mehr bezeugen.“
Es war die alleinige Entscheidung von M., diesen Schritt zu gehen. Und ich soll jetzt als Vertrauensperson beim assistierten Suizid ein Mörder sein?
Der Angeklagte richtet sich an die Geschworenen.
Dohr sagt: „Wenn Sie ihn heute verurteilen, dann wäre unser Mandant der dümmste Mörder in der Rechtsgeschichte Österreichs.“ Nachsatz: „Und er ist ganz sicher nicht dumm.“
„War ihre alleinige Entscheidung“
Zum Schluss richtet sich der Weinbauer noch einmal an die Geschworenen: „Es war die alleinige Entscheidung von M., diesen Schritt zu gehen. Und ich soll jetzt als Vertrauensperson ein Mörder sein?“, beteuert er seine Unschuld.
Sieben der acht Geschworenen glaubten dem Winzer. Freispruch vom Mord, für den Versicherungsbetrug, zu dem er geständig war, fasst der Mann zwei Jahre aus, davon 16 Monate bedingt. Den Rest hat der 58-Jährige bereits in U-Haft abgesessen. Er darf nach Hause gehen. Nicht rechtskräftig.
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