Ein Afghane (22) wollte einen Anschlag am Salzburger Christkindlmarkt verüben und die Flagge von Islamisten auf der Festung hissen: Deshalb setzte es für den „IS-Schläfer“ im Salzburger Landesgericht 15 Jahre Haft. Dagegen ging der noch nicht rechtskräftig Verurteilte mit Rechtsmitteln vor.
Es waren deutliche Worte, die der Staatsanwalt beim Prozess gegen den afghanischen Terrorsympathisanten (22) äußerte: „Hier wurde der Terroranschlag eines IS-Schläfers verhindert.“ Der 22-Jährige hatte konkrete Pläne, einen Anschlag in Salzburg zu verüben. Als Ziele visierte er den Christkindlmarkt, die Festung und den Hauptbahnhof an. Zeitpunkt wäre Weihnachten 2024 geplant gewesen. Die Festnahme erfolgte Anfang Dezember 2024.
Während er selbst beim Prozess im November 2025 von „Gedanken“ sprach und damit die Anschlagspläne relativierte, waren die Indizien und Beweise der Anklagebehörde deutlich: „Ich will die IS-Flagge auf der Festung hissen“, schrieb er beispielsweise in einem Chat mit einer anderen IS-Sympathisantin.
Schuldspruch nun rechtskräftig
Das Geschworenengericht verurteilte ihn zu 15 Jahren Haft nach drei terroristischen Straftatbeständen: dem Verbrechen der terroristischen Vereinigung aufgrund seiner Mitgliedschaft bei einem afghanischen Ableger des sogenannten „Islamischen Staates“, sowie dem Verbrechen der terroristischen Straftaten aufgrund seiner Pläne und dem Verbrechen der kriminellen Organisation.
Dagegen ging der Afghane mit Rechtsmitteln der Nichtigkeitsbeschwerde und Strafberufung vor. Kürzlich traf der Oberste Gerichtshof eine Entscheidung zum ersten Rechtsmittel: Der Afghane monierte vermeintliche Widersprüche bei der Entscheidung der Geschworenen und eine doppelte Bewertung desselben Sachverhalts. Das sahen die Höchstrichter aber nicht und wischten die Beschwerde vom Tisch. Damit ist der Schuldspruch rechtskräftig. Nun muss das Oberlandesgericht Linz im Rahmen einer Berufungsverhandlung über die Strafhöhe entscheiden.
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