Neuerlicher Rückschlag

US-Gericht erklärt Trumps Zölle für unzulässig

Wirtschaft
08.05.2026 00:11
Porträt von krone.at
Von krone.at

Der weltweite Zoll-Poker von US-Präsident Donald Trump hat einen weiteren rechtlichen Rückschlag erlitten. Ein US-Handelsgericht erklärte seine Bestimmungen für unzulässig.

Bereits im Februar hatte der Oberste Gerichtshof der USA viele von Trumps Zöllen gekippt. Ein US-Handelsgericht hat nun die von Trump verhängten weltweiten Zölle von zehn Prozent erneut für unzulässig erklärt. Die pauschalen Abgaben seien nach einem Handelsgesetz aus den 1970er-Jahren nicht gerechtfertigt, urteilte das Gericht am Donnerstag.

Welche Zölle unberührt bleiben
Die Richter gaben damit einer Klage von Kleinunternehmen mit zwei zu eins Stimmen statt. Der überstimmte Richter erklärte, es sei verfrüht, den Klägern den Sieg zuzusprechen. Das Gericht ordnete an, dass das Urteil binnen fünf Tagen umgesetzt und die Importeure, die die Klage eingereicht hatten, Rückerstattungen erhalten müssten. Trumps sektorspezifische Zölle auf Waren wie Stahl, Aluminium und Autos bleiben von der Entscheidung des Gerichts unberührt.

Zölle seit Februar in Kraft
Die Zölle waren am 24. Februar in Kraft getreten. Trump hatte sich bei seiner Anordnung im Februar auf ein Gesetz aus dem Jahr 1974 berufen. Dieses erlaubt Zölle für bis zu 150 Tage, um schwerwiegende Zahlungsbilanzdefizite auszugleichen oder einen drohenden Wertverlust des Dollars abzuwenden. Dem Gericht zufolge ist das Gesetz für die von Trump angeführten Handelsdefizite jedoch nicht anwendbar.

Die Kläger hatten argumentiert, die neuen Zölle seien ein Versuch, die wegweisende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs zu umgehen.

Gegenseitige Attacken in Hormuz
Währenddessen haben sich in der Nacht auf Freitag – trotz angeblicher Waffenruhe – die USA und der Iran gegenseitig in der Straße von Hormuz beschossen.

Sanktionen gegen Kuba
Die US-Regierung hat außerdem neue Sanktionen gegen den mächtigen kubanischen Militär- und Wirtschaftskonzern „GAESA“ sowie weitere Akteure der kommunistischen Führung von Kuba verhängt. Ziel der Maßnahmen sei es, die dortige Militärführung und „Eliten“ den Zugang zu Vermögenswerten zu entziehen. Die Unternehmensgruppe „GAESA“ (Grupo de Administración Empresarial S.A.) gilt als wirtschaftlicher Arm des kubanischen Militärs.

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