Aus für Kinderheirat

Regierung will nun auch im Ausland Eheverbote

Innenpolitik
28.05.2025 10:16

Die Bundesregierung will das Eheverbot ausweiten. Nicht nur die Heirat unter 18 bzw. zwischen Cousins und Cousinen wird verboten, auch im Ausland geschlossene Kinderehen sollen künftig nicht mehr erlaubt sein. 

Die Bundesregierung schraubt am Bund der Ehe. Unter 18-Jährigen wird, die „Krone“ berichtete, das Heiraten künftig ausnahmslos verboten. Ebenso untersagt wird die heftig umstrittene Cousin-Ehe. Am Mittwoch soll die Reform im Ministerrat beschlossen, das Gesetz dann gleich in den Nationalrat geschickt werden. Doch das ist noch nicht alles.

Noch vor dem Treffen verkündet Integrationsministerin Claudia Plakolm weitere Details: „Zudem – und das halte ich für einen ganz entscheidenden Schritt – wird die Justizministerin bis Jahresende einen Vorschlag vorlegen, wie wir Kinderehen verhindern können“, so Plakolm vorab zur „Krone“.

Plakolm möchte sich als Vertreterin der Jungen schützend vor diese stellen.
Plakolm möchte sich als Vertreterin der Jungen schützend vor diese stellen.(Bild: APA/ROLAND SCHLAGER)

Obwohl hierzulande nicht erlaubt, würden in Österreich lebende Kinder bzw. minderjährige Mädchen immer wieder im Ausland verheiratet bzw. zwangsverheiratet. „Das bringt unglaubliches Leid mit sich. Mir ist es als Integrationsministerin, aber vor allem auch als Jugendministerin sehr, sehr wichtig, dass Kinder, die in Österreich leben und aufwachsen, auch unter unserem Schutz stehen.“  Der Lückenschluss bei der sogenannten Schariaehe sei dazu ein wichtiger nächster Schritt, so Plakolm. Doch auch in Österreich selbst gibt es eine erschreckende Dunkelziffer: Rund 200 Mädchen werden demnach zwangsverheiratet.

Ausbildung soll im Mittelpunkt stehen
Menschen unter 18 Jahren sollten sich vorrangig ihrer Ausbildung widmen und nicht in solch jungen Jahren bereits Verpflichtungen wie die Haushaltsführung oder den ehelichen Beistand auferlegt bekommen, erklärte Justizministerin Anna Sporrer (SPÖ) am Mittwochvormittag im Ministerrat. Auch frühe Schwangerschaften sollten kein Anlass für sehr frühe Eheschließungen sein und entsprechende Abhängigkeiten erzeugen. Häufig seien solche Schritte mit viel Druck und Zwang verbunden, mahnte die frühere Höchstrichterin. In Österreich schließe man Ehen aus freiem Willen und nicht, weil die Familien oder Traditionen das so vorsehen, pflichtete Plakolm bei.

Laut NEOS-Klubobmann Yannick Shetty gibt es Schätzungen zufolge hierzulande ein paar Dutzend bis Hunderte Kinderehen. Diese würden einen massiven Eingriff in die Freiheit darstellen – „16-Jährige gehören auf die Schulbank“, appelliert auch er.

Justizministerin: „Keine Schnellschüsse“

Ministerin Anna Sporrer, ehemalige Höchstrichterin (Bundesverwaltungsgericht), erklärt die rechtlichen Probleme:  „Bereits jetzt sind im Ausland geschlossene Kinder- bzw. Zwangsehen in Österreich nicht anzuerkennen. Es greift hier die sogenannte ‘ordre public‘-Klausel. Diese besagt, dass Bestimmungen fremden Rechts nicht anzuwenden sind, wenn die Anwendung gegen die Grundwerte der österreichischen Rechtsordnung verstoßen würde.“ Allfällige darüberhinausgehende rechtliche Änderungen müssten jedenfalls breit und mit Bedacht abgestimmt werden. „Hier darf es zu keinen politischen Schnellschüssen kommen. Denn es wären zahlreiche verschiedene Behörden (Gemeindeämter, Standesämter, etc.) betroffen, die mit im Ausland geschlossenen Ehen und Familien zu tun haben. Eine umfassende Einbindung aller zuständigen Ressorts und Stellen auf Bundes-, Landes- und Gemeindeebene ist angezeigt.“ Allfällige Änderungen des internationalen Privatrechts müssten jedenfalls in aller Ruhe diskutiert werden. 

Am Mittwoch präsentierte die Regierung ihr Integrationspaket. Wesentliche Details – etwa bei Regelung von Sozialhilfe – fehlen noch. Ministerin Plakolm betonte erneut: „Wer bei uns bleiben will, muss Deutsch lernen, sich um einen Arbeitsplatz bemühen und unsere Gesetze leben.“  Daher solle es eine dreijährige Wartefrist für Sozialleistungen mit einem dreijährigem verpflichtendem Integrationsprogramm geben.

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